Software-lizenzvereinbarung, English deutsc h, 42 achtung – Yamaha IM8-24 Benutzerhandbuch

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English

Deutsc

h

Über die Zubehör-Disc

– Bedienungsanleitung

42

ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTW ARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH
DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEST ATTET. DIES IST
EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION
(„YAMAHA“).

DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ
GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFT-
WARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.

DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW“-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA TECHNOLOGIES
GMBH („STEINBERG“), DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLATION DER „DAW“-SOFTWARE AUF IHREM
PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER (EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT
WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASS SIE WÄHREND DER INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA
„AGREE“ AUSWÄHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NÄCHSTEN BILDSCHIRMSEITE
FORTZUFAHREN.

1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mit-
gelieferten Software-Programme und Daten („SOFTWARE“) zu nutzen.
Der Begriff SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Soft-
ware und Daten. Die SOFTWARE ist Eigentum von STEINBERG und
durch den geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden internati-
onalen Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht
erworben, um Sie für die Verwendung der SOFTWARE lizensieren zu
können. Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die dur ch den
Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die
SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende Copyright
geschützt.
· Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
· Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFT-

WARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFT-
WARE auf einem Medium befindet, welches eine solche Sicherungs-
kopie erlaubt. Auf der erstellten Sicherungskopie müssen Sie den
Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte
der die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.

· Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte

übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.

2. BESCHRÄNKUNGEN
· Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unter-

ziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-
Code gelangen.

· Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teil-

weise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu
verleasen oder auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Pro-
dukte aus der SOFTWARE zu erstellen.

· Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer

auf einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen
Computern einspeisen.

· Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen

die guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.

· Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende

Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corpora-
tion.

Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt
werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom
Benutzer zu beachten sind.
· Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaub-

nis des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke ver-
wendet werden.

· Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupli-

ziert, übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorge-
spielt oder dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmi-
gung durch den Inhaber der Urheberrechte vor.

· Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhal-

tenen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen
ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert wer-
den.

3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in
Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheber-
rechtsgesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird,
endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung
durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzier te SOFTWARE
und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich
vernichten.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die
SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14)

Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Emp-
fangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha
und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Medi-
ums oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder
einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn
Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle,
Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA
SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE
ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre
Anleitungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien
zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUN-
GEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HIN-
SICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUG-
LICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE
NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER
OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIER T
YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT,
DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN
ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFT-
WARE BESEITIGT WERDEN.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICH-
TUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN
GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT
IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL
DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENT-
STANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN,
ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄ-
DEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER
DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENT-
STEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTORISIER-
TER HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUF-
MERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre
Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Kla-
geansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kauf-
preis der SOFTWARE.

7. GENERAL
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu inter-
pretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegli-
che Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkei-
ten und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan durchzufüh-
ren. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von
einem zuständigen Gericht für unwirksam erklär t werden sollten, dann
sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll
wirksam sein.

8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in
Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterla-
gen zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleich-
zeitigen schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarun-
gen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser
Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständig
authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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