JVC GR-D201 Benutzerhandbuch

Software-installation und usb-anschluss, Jvc software-lizenzvertrag wichtig, Deutsch

Advertising
background image

Master Page: Sheet-Cov

_002GE_SHEET_M3D7S-Sheet_p1-7.fm

Page 1

DEUTSCH

— 1 —

SOFTWARE-INSTALLATION UND
USB-ANSCHLUSS

LYT1085-002A

Gedruckt in Japan

COPYRIGHT © 2003 VICTOR COMPANY OF JAPAN, LTD.

0103-FO-ID-VP

M3D7/D3/D1

Die Victor Company of Japan, Limited (“JVC”) gewährt Ihnen das Nutzungsrecht für das Programm nur unter
der Voraussetzung, dass Sie sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklären:
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen Sie das Programm weder installieren noch benutzen.
DURCH DAS INSTALLIEREN ODER BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN.

1

URHEBERRECHT, EIGENTUM

Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte auf geistiges Eigentum an diesem Programm sind Eigentum
der JVC und der entsprechenden Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das Programm ist in Japan
und in anderen Ländern unter dem Urheberrecht und den zugehörigen Abkommen geschützt.

2

ERTEILUNG DER LIZENZ

(1) Auf Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen JVC eine einfache Lizenz für die

Nutzung des Programms. Sie sind berechtigt, das Programm auf der Festplatte oder auf anderen
Speichermedien Ihres Computers zu installieren und zu benutzen.

(2) Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des Programms für den alleinigen persönlichen Zweck einer

Sicherungskopie oder Archivkopie anzufertigen.

3

PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

(1) Sie dürfen das Programm nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren,

entassemblieren, revidieren oder verändern, bzw. nur in dem Maße, wie dies durch geltendes Recht
ausdrücklich genehmigt ist.

(2) Sie dürfen das Programm weder als Ganzes noch in Auszügen zu anderen als in diesem Vertrag

ausdrücklich angegebenen Zwecken kopieren oder benutzen.

(3) Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungslizenz zu erteilen und dürfen das Programm weder

weitergeben, vermieten, verleasen, auf Dritte übertragen noch auf andere Weise der Nutzung durch
Dritte überlassen.

4

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum sämtlicher Produkte, die unser
Produkt begleiten, (a) die Medien, auf denen das Programm gespeichert ist, keine Material- und
Verarbeitungsfehler zeigen, und (b) das Programm entsprechend der Digital Photo Navigator-
Bedienungsanleitung
benutzt werden kann. Sie sind verpflichtet, die Verwendbarkeit entsprechend dieser
Bedienungsanleitung zu überprüfen. Die Gesamthaftung der JVC und Ihr einziges Rechtsmittel hinsichtlich des
Programms besteht darin, daß JVC Ihnen die defekten Medien oder das defekte Programm ersetzt. SOWEIT
GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN JVC UND DEREN LIZENZGEBER ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHRT WORDEN
SIND, INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF HANDELBARKEIT UND
EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK HINSICHTLICH DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN
BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME MIT DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER DURCH DESSEN
BENUTZUNG VERURSACHT WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE KOSTEN BEHEBEN.

JVC SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

WICHTIG

AN UNSERE KUNDEN:
LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR DEM INSTALLIEREN BZW.
BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS “DIGITAL PHOTO
NAVIGATOR” (“Programm”) SORGFÄLTIG DURCH.

_002GE_SHEET_M3D7S-Sheet_p1-7.fm Page 1 Wednesday, December 4, 2002 12:34 PM

Advertising