Konformitätserklärungen – Samsung NP450R5E Benutzerhandbuch

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Kapitel 6.

Anhang

Konformitätserklärungen

Hinweise zum Betrieb von Funkeinrichtungen

(Bei Modellen mit 2.4G-Band oder 5G-Band)
In Ihrem Notebook können WLAN-Geräte (Hochfrequenz-

Funkkommunikationsgeräte (HF)) schwacher Leistung für das

2,4 GHz/5 GHz-Band vorhanden (integriert) sein. Der folgende

Abschnitt liefert eine allgemeine Übersicht über die Überlegungen

beim Betrieb von Funkeinrichtungen.
Zusätzliche Einschränkungen, Warnungen und

Vorsichtsmaßnahmen für einzelne Länder werden in den

Länderabschnitten (oder Ländergruppenabschnitten) genannt.

Die Funkeinrichtungen in unserem System dürfen nur in den

Ländern verwendet werden, die mit den Genehmigungszeichen

für Funkeinrichtungen bestimmt werden. Wenn Sie die

Funkeinrichtung in einem nicht aufgeführten Land verwenden

möchten, setzen Sie sich mit der örtlichen Genehmigungsstelle

für Funkreinrichtungen in Verbindung. Funkgeräte unterliegen

strenger Regulierung und sind möglicherweise nicht erlaubt.
Die HF-Feldstärke der Funkeinrichtungen (oder Geräte), die in

Ihrem Notebook möglicherweise integriert sind, liegen weit

unterhalb der heute bekannten HF-Emissionsgrenzwerte.
Da die Funkeinrichtungen (die in Ihrem Notebook möglicherweise

integriert sind) weniger Energie abstrahlen, als in den

Sicherheitsstandards und -empfehlungen zur Sicherheit von

Funkeinrichtungen zugelassen werden, geht der Hersteller

davon aus, dass diese Geräte sicher verwendet werden können.

Unabhängig von der Energiemenge ist aber darauf zu achten,

dass der Mensch diesen Strahlungen beim Normalbetrieb nur in

minimalem Umfang ausgesetzt wird.
Unter gewissen Umständen ist der Einsatz von Funkeinrichtungen

einzuschränken. Nachfolgend einige Beispiele für häufige

Einschränkungen:

HF-Funkübertragungen können die Geräte

in Flugzeugen stören. Gemäß den aktuellen

Flugsicherheitsbestimmungen müssen Funkgeräte auf

dem Flug ausgeschaltet werden.

Beispielsweise gelten Geräte nach 802.11ABGN (auch

bekannt als drahtloses Ethernet oder Wifi) oder mit

Bluetooth-Kommunikation als Funkeinrichtungen.
Der Betrieb von Funkeinrichtungen unterliegt

Einschränkungen möglicherweise in solchen Bereichen, in

denen die Gefahr von Störungen für andere Geräte oder

Dienst besteht. Der Einsatz von Funkeinrichtungen ist z.

B. in Flughäfen und Krankenhäusern sowie in Bereichen

mit einer sauerstoffreichen und mit brennbaren Gasen

angereicherten Atmosphäre eingeschränkt oder untersagt.

Wenn Sie sich in einem Bereich aufhalten, wo Sie sich

unsicher sind, ob der Einsatz von Funkeinrichtungen

uneingeschränkt zulässig ist, fragen Sie bei den

zuständigen Stellen nach, ehe Sie die Funkeinrichtung

aktivieren.

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