Sony SMP-N100 Benutzerhandbuch

Seite 38

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DE

Hinweis für Kunden in
Frankreich

Die WLAN-Funktion dieses
SMP-N100 darf nur in
Gebäuden verwendet werden.
Jeglicher Gebrauch der WLAN-
Funktion dieses SMP-N100
außerhalb von Gebäuden auf
französischem Hoheitsgebiet ist
verboten. Bitte vergewissern Sie
sich, dass die WLAN-Funktion
dieses SMP-N100 deaktiviert
ist, bevor Sie das Gerät
außerhalb von Gebäuden
benutzen. (ART-Beschluss
2002-1009 nach Ergänzung
durch ART-Beschluss 03-908 in
Bezug auf Einschränkungen im
Gebrauch von Funkfrequenzen).

Hinweis für Kunden in
Italien

Der Gebrauch von RLAN-
Netzwerken ist reguliert:
– im Hinblick auf

Privatgebrauch durch
Rechtsverordnung vom
1.8.2003, Nr. 259 („Vorschrift
für elektronische
Kommunikation“).
Insbesondere Artikel 104 zeigt
an, wann die vorherige
Beschaffung einer
allgemeinen Erlaubnis
erforderlich ist, und Art. 105
zeigt an, wann freier Gebrauch
gestattet ist;

– im Hinblick auf öffentliche

Zulassung des RLAN-Zugriffs
auf Telekommunikationsnetz-
werke und -dienste durch
Ministerialverordnung vom
28.5.2003 nach Ergänzung,
und Art. 25 (allgemeine
Zulassung für elektronische
Kommunikationsnetzwerke
und -dienste) der Vorschrift
für elektronische
Kommunikation.

Hinweis für Kunden in
Zypern

Der Endverbraucher muss die
RLAN- (bzw. WAS- oder
WiFi-) Geräte bei der Abteilung
für Elektronische
Kommunikation (P.I. 365/2008
und P.I. 267/2007) registrieren.
P.I. 365/2008 ist die
Funkkommunikationsanord-
nung (Kategorien von Stationen,
die allgemeiner Autorisierung
und Registrierung unterliegen)
von 2008.
P.I. 267/2007 ist die allgemeine
Autorisierung für den Gebrauch
von Funkfrequenzen durch
lokale Funknetzwerke und
drahtlose Zugangssysteme,
einschließlich Radio Local Area
Networks (WAS/RLAN).

Hinweis für Kunden in
Norwegen

Die Benutzung dieses
Funkgerätes ist im
geographischen Gebiet
innerhalb eines Radius von
20 km vom Zentrum von Ny-
Ålesund, Svalbard, verboten.

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