1hinweise zu den systemsteuerfunktionen, Fortsetzung, Hinweise – Sony RM-AV2500T Benutzerhandbuch

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Hinweise zu den
Systemsteuerfunktionen

•Wenn die Fernbedienungssensoren der

Geräte zu weit voneinander entfernt
sind oder durch ein Hindernis blockiert
werden, reagieren die Geräte unter
Umständen nicht auf die Befehlsfolge,
wenn Sie die SYSTEM CONTROL-Taste
drücken.

•Wenn einige Geräte wegen des oben

genannten Problems oder aus einem
anderen Grund nicht korrekt reagiert
haben, setzen Sie immer alle Geräte
zurück in den Zustand, in dem sie sich
vor dem Drücken der SYSTEM
CONTROL-Taste befanden. Andernfalls
kann es zu Fehlfunktionen kommen,
wenn Sie die SYSTEM CONTROL-Taste
erneut drücken.

•Einige Geräte lassen sich im Rahmen

der Systemsteuerfunktionen unter
Umständen nicht einschalten. Das liegt
daran, dass einige Geräte durch ein und
dasselbe Signal abwechselnd ein- und
wieder ausgeschaltet werden.
Überprüfen Sie in einem solchen Fall
den Ein-/Ausschaltzustand des
betreffenden Geräts, bevor Sie die
Systemsteuerfunktion verwenden.

•Wenn die Systemsteuerfunktion nicht

ordnungsgemäß abläuft, lesen Sie bitte
die „Tipps zum Programmieren von
Systemsteuerfunktionen“ auf Seite 25.

Programmieren einer Serie
von Befehlen für die
Geräteauswahltasten

Wie für die SYSTEM CONTROL-Tasten
können Sie auch für die
Geräteauswahltasten eine Befehlsfolge,
bestehend aus bis zu 32 Schritten,
programmieren.
Wenn die Befehle, die Sie im Rahmen der
Systemsteuerfunktion für eine
Geräteauswahltaste programmiert haben,
ausgeführt werden sollen, drücken Sie
die Taste mehr als 2 Sekunden lang.

Hinweise

• Die programmierten Befehle werden

ausgeführt, wenn Sie eine
Geräteauswahltaste mehr als 2 Sekunden
lang drücken. Wenn Sie die Taste weniger als
2 Sekunden lang drücken, fungiert sie als
normale Geräteauswahltaste und die
entsprechenden Tasten werden im LCD-
Tasten-Display angezeigt.

• Lesen Sie bitte auch die „Tipps zum

Programmieren von
Systemsteuerfunktionen“ auf Seite 25 und die
„Hinweise zu den Systemsteuerfunktionen“
auf Seite 27.

Fortsetzung

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