Anwender-lizenzvertrag – Sony VGC-LV1S Benutzerhandbuch

Seite 17

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Anwender-Lizenzvertrag

Dieser Anwender-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtlich bindende Übereinkunft zwischen Ihnen und
der Sony Corporation (im folgenden "SONY"), ein Unternehmen nach japanischem Recht, dem Hersteller
Ihres SONY-Computersystems ("SONY HARDWARE") und jedem Drittanbieter-Lizenzgeber jeder SONY
SOFTWARE (“DRITTANBIETER-LIZENZGEBER”). Bitte lesen Sie vor Installation oder Gebrauch der Sony-
Software und jeder mitgelieferten Drittanbieter-Software dieses europäischen Lizenzvertrags "EULA"
("SONY SOFTWARE") sorgfältig durch. Einrichten oder Nutzen der SONY SOFTWARE bedeutet
Einverständnis mit den Bedingungen dieser Lizenz. Die SONY SOFTWARE darf nur in Verbindung
mit der SONY HARDWARE verwendet werden. Die SONY SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft.

Abweichend vom Vorangehenden wird die mit dem separaten Anwender-Lizenzvertrag gelieferte Software
(das “ Drittanbieter-EULA“), einschließlich aber nicht beschränkt auf Windows

®

-Betriebssysteme von

Microsoft Corporation, von der Drittanbieter-EULA abgedeckt.

Falls Sie mit dem EULA nicht einverstanden sind, geben Sie bitte die SONY SOFTWARE zusammen mit
der SONY HARDWARE zurück.

1

Lizenz. Diese SONY SOFTWARE und mit ihr verbundene Dokumentation werden Ihnen von SONY
lizenziert. Im Rahmen dieses EULA können Sie die SONY SOFTWARE für Ihren eigenen Gebrauch
auf einer SONY HARDWARE außerhalb eines Netzwerks nutzen. Es kann nur eine Sicherungskopie
der SONY SOFTWARE in lesbarer Form für Archiv- und Sicherungszwecke angelegt werden.

2

Beschränkung. Die SONY SOFTWARE enthält durch Copyright und Besitzrecht geschütztes Material.
Aus diesem Grund, außer durch anwendbare Gesetze zugelassen, darf die SONY SOFTWARE weder
als Ganzes noch teilweise Dekompilation, Reverse Engineering oder Zerlegen unterzogen werden.
Außer bei Transfer der SONY SOFTWARE zusammen mit der SONY HARDWARE und vorherigem
Einverständis mit den Bedingungen und Voraussetzungen dieser EULA-Bedingung des Empfängers,
darf diese SONY SOFTWARE und seine Kopie nicht verkauft oder verliehen werden.

3

Beschränkte Haftung. SONY garantiert, dass die Medien, auf der die SONY SOFTWARE gespeichert
sind, frei von Material- und Produktionsfehlern für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab
Lieferdatum (Kopie des Belegs) sind. Sollte sich das Produkt in dieser Garantiezeit aufgrund von
Material- bzw. Verarbeitungsfehlern als defekt erweisen, wird SONY, vorausgesetzt das Produkt
wird korrekt verpackt und versehen mit Namen, Adresse und Kaufbeleg zurückgegeben, kostenfrei
ausgetauscht. SONY übernimmt keine Haftung für Schäden an Medien, die durch höhere Gewalt,
falsche oder nachlässige Behandlung und unsachgemäßen Einsatz entstanden sind.

Die oben aufgeführten Beschränkungen ersetzen alle Erklärungen, Bedingungen und Garantien,
ob ausdrücklich oder stillschweigend. SONY UND SEINE DRITTANBIETER-LIZENGEBER LEHNEN
JEGLICHE HAFTUNG UND BEDINGUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND,
STILLSCHWEIGENDE MÄNGELHAFTUNG UND/ODER BEDINGUNGEN ZUFRIEDENSTELLENDER
QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Die Bedingungen dieser
eingeschränkten Garantie beeinträchtigen oder beeinflussen weder ihre gesetzlichen Rechte als
Endverbraucher, noch begrenzen oder schließen sie die Haftung für Tod oder persönlichen Schaden in
dem durch gesetzlich geregelte Haftung aus, der SONY unterworfen ist.

4

Haftungsbeschränkung. WEDER SONY NOCH SEINE DRITTANBIETER-LIZENZGEBER HAFTEN
FÜR INDIREKTE UND SPEZIELLE SCHÄDEN, NEBENSÄCHLICHE SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH
STRAFEN ODER FOLGESCHÄDEN DURCH BRUCH VON AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, VERTRAGSBRUCH, VERNACHLÄSSIGUNG UND ANDERER
GESETZLICHER ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DER SONY SOFTWARE BZW. DER
SONY HARDWARE. SOLCHE SCHÄDEN SCHLIESSEN, SIND ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
GEWINNVERLUST, EINNAHMEVERLUST, DATENVERLUST, NUTZUNGSVERLUST DES PRODUKTS
BZW. DAMIT VERBUNDENER AUSRÜSTUNG, AUSFALLZEIT UND ZEITVERLUST EIN, SELBST
WENN SONY BZW. DIE DRITTANBIETER-LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN
IN KENNTNIS GESETZT WURDEN. IN JEDEM FALL BESCHRÄNKT SICH DIE GESAMTHAFTUNG

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