Sony RMN-U1 Benutzerhandbuch

Seite 104

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urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches die
Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert oder
verändert und/oder direkt in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung
ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft).

Unter dem „Quelltext“ eines Werks ist seine für das
Vornehmen von Veränderungen bevorzugte Form zu
verstehen. Für eine Bibliothek bedeutet „vollständiger
Quelltext“ den gesamten Quelltext für alle in ihr
enthaltenen Bestandteile, für jegliche zu ihr gehörenden
Dateien zur Definition von Schnittstellen und schließlich
auch für die Skripte, die zur Steuerung der Compilation
und Installation der Bibliothek benutzt werden.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen
eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird
nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein
auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig
davon, dass die Bibliothek in einem Werkzeug zum
Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies
zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und
was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.

1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien

des vollständigen Quelltextes des Programms so, wie
Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden Urheberrechtsvermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der
Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz
weitergeben.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und
Versandvorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
anbieten.

2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines

Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek
basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von
Paragraf 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden
genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine

Software-Bibliothek sein.

b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem

auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist
und das Datum jeder Änderung angibt.

c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes

Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten

Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle
stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden
Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss,
ohne dass sie als Argument übergeben werden muss,
wenn die Funktionseinheit angesprochen wird, dann
müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen

bemühen, sicherzustellen, dass die betreffende
Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn
die Anwendung eine solche Funktion oder
Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll
bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch
ausführt.

(So hat z. B. eine Funktion zum Berechnen von
Quadratwurzeln einen von der Anwendung
unabhängigen genau definierten Zweck. Deshalb
verlangt §2 Absatz d, dass jede von der Anwendung
bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion
benutzte Tabelle optional sein muss: Auch wenn die
Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die
Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln
berechnen).

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk
als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile davon nicht von
der Bibliothek stammen und vernünftigerweise als
unabhängige und gesonderte Werke für sich selbst zu
betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn Sie
diese als gesonderte Werke weitergeben. Wenn Sie
jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte für
Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf
der Bibliothek basieren oder unter ihrer auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit
der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen

der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf eine
gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um dies
zu tun, müssen Sie alle Eintragungen, die sich auf diese
Lizenz beziehen, ändern, so dass sie nun für die
gewöhnliche GNU-GPL, Version 2, statt für diese
Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als
Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist,
können Sie diese angeben, wenn Sie das wünschen).
Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen
Eintragungen vor.

Wenn diese Veränderung in einer gegebenen Kopie
einmal vorgenommen ist, dann ist sie für diese Kopie
nicht mehr zurücknehmbar, und somit gilt dann die
gewöhnliche GNU-GPL für alle nachfolgenden Kopien
und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie gemacht
worden sind.

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