Sony RMN-U1 Benutzerhandbuch

Seite 105

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Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes
der Bibliothek in ein Programm kopieren wollen, das
keine Bibliothek ist.

4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine

Ableitung von ihr, gemäß Paragraf 2) in
Objektcode-Form oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen der obigen Paragrafen 1 und 2 kopieren
und weitergeben, sofern Sie den vollständigen
entsprechenden maschinenlesbaren Quelltext beifügen,
der unter den Bedingungen der obigen
Paragrafen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben
werden muss, das üblicherweise zum Austausch von
Software benutzt wird.

Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot
eines Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen
Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben
Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,
obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der

Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt
ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es
mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für
sich allein genommen, ist kein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter diese
Lizenz.

Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der
Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk
(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das
die Bibliothek nutzt“, ist. Das ausführbare Programm fällt
daher unter diese Lizenz. Paragraf 6 gibt die Bedingungen
für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.

Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus
einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist,
dann kann der Objektcode für das Werk ein von der
Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der
Quelltext dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist
besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die
Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk
selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an
dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.

Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie
kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen
lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung
der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht
darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus
Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin
unter die Bestimmungen von Paragraf 6).

Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der
Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk
unter den Bedingungen von Paragraf 6 weitergeben. Alle
ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
fallen ebenfalls unter Paragraf 6, gleichgültig, ob sie
direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.

6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der

vorstehenden fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek
kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen,
das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter
Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern
diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen
Gebrauch des Empfängers und ein Rückbilden
(„reverse engineering“) zum Beheben von Mängeln
solcher Bearbeitungen gestatten.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar
angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass
die Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz
abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz
mitgeben. Wenn das Werk bei seiner Ausführung
Urheberrechtsvermerke anzeigt, müssen Sie den
Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek mit anzeigen
lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn zu
einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie eines
der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:

a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem

vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext der Bibliothek aus, und zwar
einschließlich jeglicher in dem Werk angewandter
Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den
Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 erfolgen
muss); und wenn das Werk ein ausführbares, mit der
Bibliothek gelinktes Programm ist, dann liefern Sie
es zusammen mit dem vollständigen
maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek
nutzt“, in Form von Objektcode und/oder Quelltext,
so dass der Benutzer die Bibliothek verändern und
dann erneut linken kann, um ein verändertes
ausführbares Programm zu erzeugen, das die
veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass
der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien
in der veränderten Bibliothek verändert, nicht
notwendigerweise in der Lage sein wird, die
Anwendung neu zu compilieren, um die veränderten
Definitionen zu benutzen).

b) Benutzen Sie einen geeigneten

„shared-library-Mechanismus“ zum Linken mit der
Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus,
der erstens während der Laufzeit eine im
Computersystem des Benutzers bereits vorhandene
Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt
Bibliotheksfunktionen in das ausführbare
Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit
einer veränderten Version der Bibliothek, wenn der
Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert,
solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der
das Werk erstellt wurde.

c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem

mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen
Angebot, demselben Benutzer die oben in
Paragraf 6, Absatz (a) genannten Materialien zu
Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht
übersteigen, zur Verfügung zu stellen.

d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,

dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von
einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben
angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.

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