Sony RMN-U1 Benutzerhandbuch

Seite 106

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e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits

eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass
Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt
haben.

Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form
des „Werks, das die Bibliothek nutzt“, alle Daten und
Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um
daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren. Doch
gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was
normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form)
mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des
Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm
läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare
Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im
Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer,
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht
zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch
bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in
einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben,
verwenden dürfen.

7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf

der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden
Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek
einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek
weitergeben, vorausgesetzt, dass die gesonderte
Weitergabe des auf der Bibliothek basierenden Werks
einerseits und der anderen Funktionseinheiten
andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt,
dass Sie folgende zwei Dinge tun:
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten

Bibliothek auch eine Kopie desselben auf der
Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit
irgendwelchen anderen Funktionseinheiten
kombiniert ist. Dieses Werk muss unter den
Bedingungen der obigen Paragrafen weitergegeben
werden.

b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an

prominenter Stelle auf die Tatsache hin, dass ein
Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk
ist, und erklären Sie, wo man die mitgegebene
unkombinierte Form desselben Werks finden kann.

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen,

verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit
ihr linken, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens
mit der Bibliothek ist unzulässig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien
oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht
beendet, solange diese Dritten die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.

9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,

da Sie diese nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen
sonst nichts die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie

diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die Bibliothek
(oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder
eines darauf basierenden Werks.

10.Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf

der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält
der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken.
Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
Ausübung der hierin zugestandenen Rechte des
Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.

11.Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des

Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien diese
Umstände Sie nicht von den Bestimmungen dieser
Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die
Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als
Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen
erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu
genügen, darin, ganz auf die Verbreitung der
Bibliothek zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu
bestreiten; dieser Paragraf hat vielmehr einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software
zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem weitreichenden Angebot der durch dieses System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem
Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.

Dieser Paragraf ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen,
was als Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen
dieser Lizenz zu betrachten ist.

12.Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der

Bibliothek in bestimmten Staaten entweder durch
Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese

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