Sony RMN-U1 Benutzerhandbuch

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DE

Kunden in Europa

Hinweis für Kunden:
Folgende Informationen
beziehen sich
ausschließlich auf Geräte,
die in Ländern verkauft
werden, in denen EU-
Richtlinien gelten.

Der Hersteller dieses Produktes ist
Sony Corporation, 1-7-1 Konan
Minato-ku Tokio, 108-0075 Japan.
Bevollmächtigter für EMV und
Produktsicherheit ist Sony
Deutschland GmbH, Hedelfinger
Strasse 61, 70327 Stuttgart,
Deutschland. Für Kundendienst-
oder Garantieangelegenheiten
wenden Sie sich bitte an die in
Kundendienst- oder
Garantiedokumenten genannten
Adressen.

Hiermit erklärt Sony Corporation,
dass sich dieses Gerät in
Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und
den übrigen einschlägigen
Bestimmungen der Richtlinie
1999/5/EG befindet.
Weitere Informationen erhältlich
unter:
http://www.compliance.sony.de/

Dieses Produkt kann in den folgenden
Ländern verwendet werden:
AT, BE, CH, CZ, DE, DK, ES, FI,
FR, GB, GR, HU, IE, IT, NL, NO,
PL, PT, RO, SE, SK

Hinweis zur
Verwendung des Geräts
in den folgenden
Ländern:

Norwegen:

Die Verwendung dieses Funkgeräts
ist in einem Umkreis von 20 km um
das Zentrum von Ny-Ålesund,
Svalbard, nicht erlaubt.

Frankreich:

Die WLAN-Funktionen dieses
Network Remote Controller dürfen
ausschließlich in geschlossenen
Räumen genutzt werden.
Die Verwendung der WLAN-
Funktionen dieses Network Remote
Controller im Freien ist auf
französischem Gebiet verboten.
Deaktivieren Sie unbedingt die
WLAN-Funktionen dieses Network
Remote Controller, bevor Sie das
Gerät im Freien verwenden. (ART-
Entscheidung 2002-1009, abgeändert
durch ART-Entscheidung 03-908, im
Hinblick auf die
Nutzungseinschränkung von
Funkfrequenzen.)

Italien:

Die Nutzung von RLANs ist
folgendermaßen geregelt:

die private Nutzung durch die
gesetzliche Verordnung vom
01.08.2003, Nr. 259 („Vorschrift
zur elektronischen
Kommunikation“). Im Einzelnen
enthält Artikel 104 die
Bestimmungen, wann eine
vorherige allgemeine
Autorisierung einzuholen ist, und
Art. 105, wann eine freie Nutzung
zulässig ist;

die öffentliche Bereitstellung des
RLAN-Zugriffs für
Telekommunikationsnetzwerke
und -dienste durch die
Ministerialverordnung vom
28.05.2003, wie ergänzt, und
Artikel 25 (allgemeine
Autorisierung für elektronische
Kommunikationsnetzwerke und -
dienste) der Vorschrift zur
elektronischen Kommunikation.

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