Sony RMN-U1 Benutzerhandbuch

Seite 94

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BEDINGUNGEN FÜR DIE
VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere

Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des
Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk
unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird
jedes derartige Programm oder Werk als „das
Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk“ bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms
im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches
das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung
ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft).
Jeder Lizenznehmer wird hierin einfach als „Sie“
angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang
der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die
Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte).
Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
Programms ab.

1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien

des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten
haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Urheberrechtsvermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen
lassen.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und
Versandvorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
anbieten.

2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines

Teils davon verändern, wodurch ein auf dem
Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von
Paragraf 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden
genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem

auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder
Änderung hinweist.

b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen

verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz
oder teilweise von dem Programm oder Teilen
davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

c) Wenn das veränderte Programm normalerweise bei

der Ausführung interaktiv Kommandos einliest,
müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem
üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten
Urheberrechtsvermerk enthält sowie einen Hinweis,
dass es keine Gewährleistung gibt (oder
anderenfalls, dass Sie Garantie leisten) und dass die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen
weiter verbreiten dürfen. Auch muss der Benutzer
darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das
Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch
keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von
dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als
unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu
betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie
diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie
jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen weitergeben,
das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt,
dann muss die Weitergabe dieses Ganzen nach den
Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen
für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf
dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit
dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes

Werk gemäß Paragraf 2) als Objektcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen der
Paragrafen 1 und 2 kopieren und weitergeben –
vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem

vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 erfolgen
muss. Oder:

b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem

mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen
Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als
denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quelltext unter den

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