Sony NAS-SV20DI Benutzerhandbuch

Seite 96

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DE

Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium
weitergegeben wird. Oder:

c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem

schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des
Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objektcode oder in ausführbarer
Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben).

Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form
des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares
Programm bedeutet „der vollständige Quelltext“: Der
Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als
besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte
Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms
oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der
Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs
auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch
wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,

verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es
nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist.
Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die
von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese Dritten die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,

da Sie diese nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt
Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder
von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten,
wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder
eines darauf basierenden Werks.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem

Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine
weiteren Einschränkungen der Ausübung der hierin

zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie
sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des

Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien diese
Umstände Sie nicht von den Bestimmungen dieser
Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als
Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des
Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu
bestreiten; dieser Paragraf hat vielmehr einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software
zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem weitreichenden Angebot der durch dieses System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem
Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.

Dieser Paragraf ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen,
was als Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen
dieser Lizenz zu betrachten ist.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des

Programms in bestimmten Staaten entweder durch
Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Staaten ausgeschlossen werden, so dass die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung,
als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit

überarbeitete und/oder neue Versionen der General
Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.

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