Gesetzliche vorschriften, Warnung, Vorsicht – Panasonic UF5600 Benutzerhandbuch

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Gesetzliche Vorschriften

Konformitätserklärung(DoC)
Panasonic System Networks Co., Ltd. erklärt hiermit, dass dieses G3-Faxgerät den grundlegenden
Anforderungen und den übrigen einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC entspricht

:

Tipp:
Sollten Sie ein Exemplar der originalen Konformitätserklärung unserer Produkte, gemäß Richtlinie 1999/5/
EC, benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Internetadresse:

http://www.doc.panasonic.de

Kontakt zum autorisierten Vertreter:
Panasonic-Testcenter
Panasonic Marketing Europe GmbH
Winsbergring 15, 22525 Hamburg, Deutschland

Netzkompatibilität:
Das Produkt, Modell UF-5600/4600-** (** steht für die Länderkennungen wie in der Tabelle unten) wurde für
die öffentlichen Fernsprechnetze des jeweiligen Landes konzipiert.

Wenden Sie sich bei Problemen bitte zunächst an Ihren Fachhändler.

WARNUNG

Kennzeichnet eine Gefahrenquelle, die zu Verletzungen führen kann.

• Stecken Sie den Netzstecker in eine Netzsteckdose, bevor Sie das Telefonleitungskabel anschließen.

Trennen Sie das Telefonleitungskabel ab, bevor Sie den Netzstecker von der Netzsteckdose abziehen

• Ziehen Sie den Netzstecker sofort, wenn das Gehäuse beschädigt wurde und die inneren Bauteile offen

liegen. In diesem Fall muss das Gerät repariert oder entsorgt werden.

• Falls das Netzkabel und/oder das Telefonleitungskabel dieses Geräts beschädigt wird, müssen die Kabel

vom Panasonic-Kundendienst durch geeignete Ersatzkabel ersetzt werden.

VORSICHT

kennzeichnet eine Gefahrenquelle, die zu leichten Verletzungen und Geräteschäden führen kann.

• Dieses Gerät kann möglicherweise nicht für die Übergabe von Gesprächen zwischen zwei an denselben

Telefonanschluss angeschlossene Telefone genutzt werden.

• Der Betrieb dieses Gerates auf derselben Leitung wie Telefone oder andere Gerate mit Tonsignalen oder

automatischen Klingeltonerkennern erhöht die Lautstärke des Klingeltons und der Nebengeräusche und
kann eine falsche Auslösung des Klingeltonerkenners verursachen. In einem solchen Fall muss nicht der
Störungsdienst der Telekom (Telefonfirma) gerufen werden.

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Land

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AT

Türkei

AJ

Spanien

AR

Belgien

AG

Deutschland

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Dänemark

AM

Schweiz

EN

Schweden

YG

Griechenland

EN

Finnland

AP

Portugal

AV

Frankreich

EN

Nordisches Modell

AH

Niederlande

EE

Italien

AB

GB/Irland

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