Sharp R-15AT Benutzerhandbuch

Sharp Klimaanlagen

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Garantieurkunde

Profi-Mikrowellengeräte

2 Jahren Garantie

Stand 02/2012

Sehr geehrter Sharp Kunde,
Ihr Profi-Mikrowellengerät wurde sorgfältig hergestellt und dessen Funktionsfähigkeit einer Endkontrolle unterzogen.

Umfang der Garantie:
Sollte Ihr Profi-Mikrowellengerät trotz sorgfältiger Herstellung und Endkontrolle einen Mangel aufweisen, können Sie innerhalb
der Garantiezeit zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen, die Ihnen gegen Ihren Verkäufer zustehen, Garantie-
leistungen gegen Sharp Electronics (Europe) GmbH in Anspruch nehmen. Diese stehen Ihnen zu, wenn ein herstellungsbeding-
ter Material- und/oder Verarbeitungsmangel (nachfolgend „Mangel“) bei dem Profi-Mikrowellengerät oder Teilen davon - mit
Ausnahme der Garraum-Glühlampe - innerhalb von 2 Jahren auftritt. Die Garantie umfasst nicht Mängel, die durch unsachge-
mäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Transportschäden bei Neugeräten müssen
Sie bei Ihrem Verkäufer geltend machen.
Die Garantiefrist von 2 Jahren beginnt mit dem Tag, an dem Sie das fabrikneue Gerät von einem Händler gekauft haben. Die
Erbringung von Garantieleistungen verlängert nicht die Garantiezeit.

Garantieleistungen: Sharp Electronics (Europe) GmbH erfüllt seine Garantieverpflichtungen für Mängel nach seiner Wahl
durch kostenlose Reparatur und einen Quick 48 Stunden Vor-Ort-Service, oder Austausch des mangelhaften Gerätes gegen
ein mangelfreies. Etwa anfallende Transportkosten innerhalb Deutschlands und Österreich werden von uns übernommen.

Wichtig:

Sollten sich wider Erwarten Schwierigkeiten ergeben, rufen Sie bitte zuerst unsere Quick 48 Hotline montags bis
freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr an, denn schon oftmals können kleinere Probleme durch das dortige Fachper-
sonal telefonisch geklärt werden:
Kann die Service Hotline keine Abhilfe schaffen, wird das Gerät gerechnet ab dem darauffolgenden Werktag, im
Regelfall innerhalb 48 Stunden bei Ihnen im Quick 48 Vor-Ort-Service repariert.

Geltendmachung der Garantie:

Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie den Kaufbeleg (Rechnung, Quittung) aus dem
sich das Kaufdatum, die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes ergibt. Der Mangel des Gerätes
muss innerhalb der Garantiefrist von Ihnen gegenüber einem Sharp Servicepartner oder einem autorisierten Händ-
ler von Sharp Electronics (Europe) GmbH geltend gemacht werden.
Bei der Vor-Ort-Reparatur ist dann der Kaufbeleg, aus dem sich das Kaufdatum, die Modellbezeichnung und die
Seriennummer des Gerätes ergibt, vorzulegen.

Selbstverständlich können Sie unseren QUICK 48 Stunden Vor-Ort-Service für Profi-Mikrowellengeräte auch nach
Ablauf der Verjährungsfristen für Sachmängel-/Garantiefristen in Anspruch nehmen, dann jedoch gegen Auf-
wandsberechnung des jeweiligen Kundendienstes.

Für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie +49 (0) 40 23 76 0. Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren Händler,
von dem Sie das Gerät gekauft haben.

Sharp Electronics (Europe) GmbH

Sharp Electronics (Europe) GmbH

Zweigniederlassung Österreich

Sonninstraße 3, 20097 Hamburg, Germany

Handelskai 342, 1020 Wien, Austria

Tel.: +49 (0) 40 / 23 76-0, Fax: +49 (0) 40 / 23 76 25 10 Tel.: +43 (0) 1 / 727 19-0, Fax: +43 (0) 1 / 727 19-109

www.sharp.de

www.sharp.at

Garantiegeber SHARP Electronics (Europe) GmbH, Sonninstraße 3, 20097 Hamburg

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: