4 betrieb, Betrieb -7 – JLG 41AM Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil
der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und
Ausrüstung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit
e iner Spa nn ung von bis zu 50 0 00 Volt einh alten . Ein
zusätzlicher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche
30 000 Volt oder weniger erforderlich.

Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden, wenn
i s o l i e r e n d e A b s c h r a nk un g e n a ng e br a c h t we r d e n , u m
Berührung zu verhindern, und die Abschrankungen für die
Spannung der zu schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese
Abschrankungen sind nicht Bestandteil der Maschine (oder
daran angebracht)
. Der minimale Sicherheitsabstand verringert
sich auf den Abstand innerhalb des konstruktionsgemäßen
Arbeitsbereichs der isolierenden Abschrankung. Dies wird
durch eine geschulte Person gemäß den Anforderungen des
Arbeitgebers sowie örtlicher und behördlicher Vorschriften für
Arbeitsverfahren in der Nähe stromführender Anlagen bestimmt.

1.4

Betrieb

• Keine Maschine in Betrieb nehmen, an der Schilder oder

Aufkleber mit Hinweisen oder Betriebsanweisungen fehlen
oder unlesbar sind.

• Niemals die maximale Arbeitskorbtragfähigkeit überschreiten.

• Wechselstromeinheiten mit einem Verlängerungskabel

betreiben, das mindestens für 15 A zugelassen ist.

• Den Arbeitskorb nicht betreten, bis alle Niveaureg-

ulierungsstempel ordnungsgemäß eingestellt wurden und
der Grundrahmen der Einheit gemäß der Libellenanzeige
am Grundrahmen nivelliert ist und alle vier Räder vollstän-
dig vom Boden abgehoben sind.

• Beim Bedienen der Maschine immer in die Beweg-

ungsrichtung der Maschine schauen.

• Niemals eine Maschine betreiben, die nicht einwandfrei

funktioniert. Wenn eine Störung auftritt, die Maschine
abstellen.

• Wenn die geltenden Vorschriften oder die Sicherheitsregeln

am Arbeitsplatz/des Arbeitgebers dies erfordern, müssen
alle Personen auf dem Arbeitskorb jederzeit nach
Bedarf zugelassene Fallschutzvorrichtungen oder andere
Sicherheitsvorrichtungen tragen. An der Seite des Maschi-
nenmasts kann eine Sicherheitsleine angebracht werden.

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