1 schulung des personals, Schulung des bedienungspersonals, Aufsicht bei der schulung – JLG 41AM Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

2-1

ABSCHNITT 2. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS,

VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

2.1

Schulung des Personals

Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Personen; daher
ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich von geschulten
Personen bedient und gewartet wird.

Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen oder
Alkohol stehen oder die zu epileptischen und Schwindelanfällen
oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die Bedienung
der Maschine nicht erlaubt werden.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:

1. Verwendung und Beschränkungen der Arbeitskorb-

Bedienelemente, Boden-Bedienelemente, Not-Aus-
Bedienelemente und Sicherheitssysteme.

2. Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und

Warnhinweise an der Maschine.

3. Arbeitsplatzregeln und behördliche Bestimmungen.

4. Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrichtung.

5. Ausreichende Kenntnisse des mechanischen Betriebs

der Maschine, um eine bestehende oder mögliche
Störung erkennen zu können.

6. Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine,

wenn Hindernisse in der Höhe, andere sich bewegende
Vorrichtungen sowie Hindernisse, Vertiefungen, Löcher
und abschüssige Stellen vorhanden sind.

7. Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von

ungeschützten elektrischen Leitern.

8. Spezielle Erfordernisse eines Arbeitsvorgangs oder

Maschineneinsatzes.

Aufsicht bei der Schulung

Die Schulung muss unter der Aufsicht einer qualifizierten Person
in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich erfolgen, bis
der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat, die Maschine sicher
zu beherrschen und zu bedienen.

Verantwortung des Bedienungspersonals

Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen werden, dass
es die Verantwortung und Berechtigung hat, die Maschine im Fall
einer Störung oder eines anderen unsicheren Zustands entweder
der Maschine oder der Arbeitsstelle abzustellen.

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