1 allgemein, 2 personalschulung, Bedienerschulung – JLG 3246E2 Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 22: Überwachung der schulung, Verantwortung des bedieners

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VERANTWORTLICHKEITEN DES BEDIENERS UND MASCHINENBEDIENUNG

3122068

– JLG Sizzor –

3-1

ABSCHNITT 3. VERANTWORTLICHKEITEN DES BEDIENERS UND

MASCHINENBEDIENUNG

3.1

ALLGEMEIN.

NACHDEM DER HERSTELLER KEINE UNMITTELBARE KONTROLLE
ÜBER DIE MASCHINENANWENDUNG BZW. DEN MASCHINENBE-
TRIEB HAT, LIEGEN ANGEMESSENE SICHERHEITSVORKEHRUN-
GEN IN DER VERANTWORTUNG DES ANWENDERS UND SEINES
BEDIENPERSONALS.

In diesem Abschnitt werden die zum Verstehen der
Steuerfunktionen notwendigen Informationen gegeben. In
diesem Abschnitt werden auch die charakteristischen
Betriebseigenschaften und Begrenzungen, sowie Funk-
tionen und Zwecke von Bedienelementen und Anzeigen
beschrieben. Es ist wichtig, daß der Benutzer die richtigen
Verfahr ensweisen liest und versteht, bevor er die
Maschine einsetzt. Diese Verfahren sind für das Erreichen
einer optimalen Nutzungsdauer und eines sicheren
Betriebs von Nutzen.

3.2

PERSONALSCHULUNG.

Eine Scherenhubarbeitsbühne ist ein Personenbe-
förderungsgerät; es ist daher sehr wichtig, daß er nur von
autorisiertem und qualifiziertem Personal betrieben und
gewartet wird, das bewiesen hat, daß es den sach-
gemäßen Einsatz und die Wartung der Maschine ver-
standen hat. Es ist wichtig, daß alle für den Betrieb und
die Wartung der Maschine zugeteilten und verantwortli-
chen Mitarbeiter sich einer Schulung mit anschließender
Prüfung unterziehen, um mit vor dem Betrieb der
Maschine mit deren Merkmalen vertraut zu werden.

Personen, die unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol
stehen, oder die an Krampf- oder Schwindelanfällen
leiden oder die die Kontrolle über ihren Körper verlieren
können, darf das Betreiben der Maschine nicht erlaubt
werden.

Bedienerschulung.

Die Bedienerschulung muß die Unterweisung zu fol-
genden Punkten einschließen:

1.

Gebrauch und Begrenzungen der plattformseitigen
Bedienelemente, der bodenseitigen Bedienele-
mente, der Notfall-Einrichtungen und der Sicher-
heitssysteme.

2.

Kenntnis und Verstehen des vorliegenden Handbu-
ches und der Kennzeichnungen der Bedienelemente
und der direkt an der Maschine angebrachten Anwei-
sungen und Warnungen.

3.

Kenntnis und Verstehen aller Betriebssicherheitsregeln
des Arbeitgebers und der nationalen, bundesstaatli-
chen und lokalen Vorgaben, einschließlich der Schu-
lung hinsichtlich der Erkennung und Vermeidung
potentieller Gefahrenmomente am Arbeitsplatz; unter
besonderer Beachtung der durchzuführenden Arbeit.

4.

Korrekter Gebrauch aller erforderlichen Einrichtun-
gen für die Arbeitssicherheit.

5.

Ausreichendes Wissen hinsichtlich des mechani-
schen Betriebs der Maschine, so daß eine Fehlfunk-
tion oder eine mögliche Fehlfunktion erkannt
werden kann.

6.

Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine
bei oberirdischen Hindernissen, im Bereich anderer
bewegter Einrichtungen, Hindernisse, Mulden,
Löcher, Gefälle usw. auf dem tragenden Untergrund.

7.

Möglichkeiten zur Vermeidung von Gefährdungen
durch freiliegende elektrische Leiter.

8.

Beliebige andere Anforderungen hinsichtlich eines
speziellen Auftrags oder Maschineneinsatzes.

Überwachung der Schulung.

Die Schulung hat unter der Aufsicht eines qualifizierten
Bedieners bzw. Vorarbeiters auf einem nicht durch Hinder-
nisse eingeschränkten Gelände zu erfolgen, bis der
Schüler in der Lage ist, die Scherenhubarbeitsbühne auch
an typischen Einsatzorten sicher einzusetzen.

Verantwortung des Bedieners.

Der Bediener muß dahingehend unterwiesen werden, daß
er neben der Verantwortung auch die Autorisierung hat,
die Maschine im Falle einer Fehlfunktion oder sonstiger
unsicherer maschinenbedingter oder baustellenbedingter
Betriebsbedingungen abzuschalten und vor der Fortset-
zung des Einsatzes entsprechende Informationen von
seinem Vorarbeiter oder dem JLG Händler anzufordern.

Hinweis: Der Hersteller oder Händler stellt bei Erstausliefer-

ung(en) und anschließend je nach Bedarf und auf

Anforderung des Kunden oder dessen Mitarbeiter

qualifiziertes Personal zur Schulungsunterstützung

bereit.

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