Gefahr durch umkippen, Gefahr durch umkippen -7 – JLG 3248RS/10RS Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-7

Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden, wenn isolie-
rende Abschrankungen angebracht werden, um die Berührung zu ver-
hindern, und die Abschrankungen für die Spannung der zu
schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese Abschrankungen sind nicht
Bestandteil der Maschine (oder daran angebracht). Der minimale
Sicherheitsabstand verringert sich auf den Abstand innerhalb des kon-
struktionsgemäßen Arbeitsbereichs der isolierenden Abschrankung.
Dies wird durch eine geschulte Person gemäß den Anforderungen des
Arbeitgebers sowie örtlicher und behördlicher Vorschriften für Arbeits-
verfahren in der Nähe stromführender Anlagen bestimmt.

GEFAHR

MASCHINE ODER MITARBEITER NICHT IN DIE VERBOTSZONE BRIN-
GEN. DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND LEI-
TUNGEN STROMFÜHREND SIND, WENN DAS GEGENTEIL NICHT
BEKANNT IST.

Gefahr durch Umkippen

Sicherstellen, dass die Tragfähigkeit der Bodenbedingungen für die auf
den Reifenlastaufklebern, die sich neben jedem Rad auf dem Chassis
befinden, angegebene maximale Reifenlast ausreichend ist. Keine
mangelhaft abgestützten Oberflächen befahren.

Der Benutzer muss vor dem Fahren mit den Bodenverhältnissen ver-
traut sein. Die zulässige Böschungs- und Hangneigung beim Fahren
nicht überschreiten.

Auf oder in der Nähe einer Gefällstrecke oder auf unebenem oder wei-
chem Boden den Arbeitskorb nicht anheben oder mit angehobenem
Arbeitskorb fahren. Sicherstellen, dass die Maschine auf einer festen,
waagerechten und ebenen Standfläche steht, bevor der Arbeitskorb
angehoben oder bei angehobenem Arbeitskorb gefahren wird.

Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und anderen Flächen die
zulässigen Tragfähigkeiten der Flächen ermitteln.

Niemals die auf dem Arbeitskorb angegebene maximale Nutzlast über-
schreiten. Alle Lasten innerhalb der Abschrankung des Arbeitskorbs
halten, es sei denn, JLG hat anderweitige Genehmigungen erteilt.

Das Maschinenchassis muss mindestens 0,6 m (2 ft) Abstand zu
Löchern, Bodenerhebungen, abfallenden Stellen, Hindernissen, Schutt,
verdeckten Löchern und anderen Gefahrenquellen einhalten.

Die Maschine nicht in Betrieb nehmen, wenn die Windbedingungen

die in Abschnitt 5, Tabelle 5-2 oder auf dem Tragfähigkeitsschild am
Arbeitskorb angegebenen Spezifikationen überschreiten.

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