Hinweise zur ausfertigung der garantieurkunde, Warenzeichen – Olympus X-15 Benutzerhandbuch

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DE

Für Schäden, die auf unsachgemäßen

Transport, auf Fall oder Erschütterungen usw.

nach dem Kaufdatum zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf Feuer, Erdbeben,

Überschwemmung, Unwetter und andere

Naturkatastrophen, Umwelteinflüsse oder nicht

vorschriftsgemäße Spannungsversorgung

zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf unsachgemäße oder

fahrlässige Lagerung (bei besonders hohen

Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit, in

der Nähe von Insektiziden wie Naphtalin

oder schädlichen Chemikalien usw.) bzw.

unsachgemäße Wartung usw. zurückzuführen

sind.

Für Schäden, die auf verbrauchte Batterien

usw. zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf das Eindringen von

Sand, Schlamm usw. in das Geräteinnere

zurückzuführen sind.

Wenn diese Garantieurkunde nicht bei der

Reparaturannahme vorgelegt werden kann.

Wenn die Eintragungen dieser

Garantieurkunde bei den Angaben zum

Jahr, Monat und Tag des Kaufdatums,

Kundennamen, Händlernamen, zur

Seriennummer usw. verändert wurden.

Wenn der Kaufbeleg (Kassenbon) nicht

zusammen mit der Garantiekarte vorgelegt

werden kann.

4

Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich

für das Produkt selbst. Andere Teile, wie

Tragetasche, Tragegurt, Objektivdeckel, Batterien

usw. fallen nicht unter diese Garantie.

5

Unter dieser Garantie ist Olympus ausschließlich

zu der Reparatur oder dem Umtausch dieses

Produktes verpflichtet. Ausgeschlossen vom

Garantieanspruch sind Folgeschäden oder

-verluste jedweder Art für den Kunden, die

durch einen Defekt dieses Geräts hervorgerufen

werden. Dies gilt insbesondere für den

Verlust von und/oder Schäden an Objektiven,

Filmmaterial sowie sonstige Ausrüstungen und

Zubehörteile, die zusammen mit diesem Produkt

verwendet werden, oder für Gewinnausfall

oder Einbußen jedweder Art, die aus einer

Verzögerung der Reparaturarbeiten oder

dem Verlust von Daten herrühren. Zwingende

gesetzliche Bestimmungen sind hiervon nicht

betroffen.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

i.

j.

Hinweise zur Ausfertigung der
Garantieurkunde

1

Diese Garantie ist nur dann gültig, wenn

die Garantieurkunde seitens Olympus oder

eines autorisierten Händlers ordnungsgemäß

ausgefüllt worden ist oder sonstige Dokumente

ausreichende Nachweise enthalten. Vergewissern

Sie sich daher, dass Ihr Name, der Händlername,

die Seriennummer und das Kaufdatum (Tag,

Monat, Jahr) vollständig und gut leserlich

eingetragen sowie der Original-Kaufvertrag

bzw. -Kaufbeleg (einschließlich Händlername,

-adresse, Kaufdatum und Produktbezeichnung)

der Garantieurkunde beigefügt sind. Olympus

behält sich das Recht vor, kostenlose

Kundendienstleistungen zu verweigern, falls

die Eintragungen in der Garantieurkunde

unvollständig oder unleserlich sind oder die oben

genannten Dokumente nicht beigefügt bzw. die

darin enthaltenen Eintragungen unvollständig

oder unleserlich sind.

2

Es wird keine Ersatz-Garantieurkunde

ausgestellt! Bewahren Sie diese Garantieurkunde

daher sorgfältig auf.

* Weitere Einzelheiten zum autorisierten,

internationalen Kundendienst- und Vertriebsnetz

finden Sie in der Liste auf der Website:

http://www.olympus.com.

Warenzeichen

IBM ist ein eingetragenes Warenzeichen der

International Business Machines Corporation.

Microsoft und Windows sind eingetragene

Warenzeichen der Microsoft Corporation.

Macintosh ist ein Warenzeichen der Apple Inc.

xD-Picture Card™ ist ein Warenzeichen.

microSD ist ein Warenzeichen der SD Association.

Alle weiteren Firmen- und Produkteigennamen

sind eingetragene Warenzeichen/Handelsmarken

der jeweiligen Rechteinhaber.

Die Bilddatenverwaltung dieser Kamera unterstützt

die DCF-Norm „Design rule for Camera File

system“ der JEITA (Japan Electronics and

Information Technology Industries Association).




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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: