Konica Minolta BIZHUB 223 Benutzerhandbuch

Seite 23

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bizhub 423/363/283/223

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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für i-Option LK-105 (Durchsuchbare PDFs)

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1.4

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für i-Option LK-105
(Durchsuchbare PDFs)

In Verbindung mit dem Erwerb eines Lizenzschlüssels für i-Option LK-105 (durchsuchbare PDFs oder
"Programm") gewährt Ihnen KONICA MINOLTA BUSINESS TECHNOLOGIES, INC. (KMBT) eine nicht
exklusive und nicht übertragbare Unterlizenz für die Verwendung des Programms, sofern alle in diesem
Abschnitt beschriebenen Bedingungen eingehalten werden.

1.

Sie stimmen zu, das Programm nicht zu vervielfältigen, zu modifizieren oder anzupassen. Sie dürfen
das Programm nicht Dritten zur Verfügung stellen oder an Dritte übertragen.

2.

Sie stimmen zu, das Programm nicht zu verändern, zu diassemblieren, zu entschlüsseln,
Funktionsanalysen mittels Reverse Engineering durchzuführen oder zu dekompilieren.

3.

KMBT oder deren Lizenzgeber besitzen das Urheberrecht und andere Rechte am geistigen Eigentum.
Mit der Gewährung einer Lizenz für die Nutzung des Programms werden keine Urheberrechte oder
Rechte an geistigem Eigentum an Sie übertragen.

4.

DIE KMBT UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER
ENTSTANDENEN SCHADEN ODER FOLGESCHADEN. DIES BETRIFFT AUCH GEWINNEINBUSSEN
UND DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE KMBT AUF EINEN SOLCHEN MÖGLICHEN SCHADEN
HINGEWIESEN WURDE. FORDERUNGEN DRITTER SIND EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN. DIE
KMBT UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS PROGRAMM AUS. DIES GILT UNTER
ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN RECHTSANSPRUCH UND DIE
URHEBERRECHTE DRITTER. IN EINIGEN STAATEN BZW. GERICHTSBARKEITEN IST DER
AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG BEILÄUFIG ENTSTANDENER, FOLGE- ODER
KONKRETER SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT ZUR ANWENDUNG KOMMEN.

5.

Sie verpflichten sich, das Programm in keiner gegen geltende Ausfuhrgesetze und -bestimmungen
eines betroffenen Landes verstoßenden Form zu exportieren.

6.

Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind Das Programm ist eine
Handelsware ("Commercial Item") im Sinne von 48 C.F.R.2.101 bestehend aus kommerzieller
Computer-Software ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle
Computer-Software ("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von
48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich
227.7202-4 erwerben US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten
Vertragsbedingungen und Konditionen ausdrücklich genannten Lizenzrechte.

7.

Diese Lizenz endet automatisch, wenn eine der in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen nicht
erfüllt wird. In diesem Fall stimmen Sie zu, die Nutzung des Programms unverzüglich einzustellen.

8.

Diese Vereinbarung unterliegt dem japanischen Recht.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: