JL Audio XD600/6 Benutzerhandbuch

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statusanZeige / scHutZscHaltung

Der XD600/6 Verstärker verfügt über eine

mehrfarbige LED-Statusanzeige, die folgende
Bedeutungen haben kann:

1) Grünes Blinken: der Verstärker fährt hoch

und ist noch nicht betreibsbereit (kein Signal).

2) Grünes Dauerleuchten: der Verstärker befindet

sich im normalen Betriebszustand.

3) Rotes Dauerleuchten: der Verstärker hat den

Bereich der sicheren Arbeitstemperatur über-
schritten und die Schutzschaltung sorgt dafür,
dass die Ausgangsleistung zum Schutz der
Schaltkreise reduziert wird. Die rote LED schal-
tet sich wieder ab und der Verstärker liefert
wieder die volle Ausgangsleistung, wenn die
Kühlkörpertemperatur wieder auf eine sichere
Arbeitstemperatur absinkt.

4) Gelbes Dauerleuchten: zeigt an, dass ein zu

hoher Strom am Lautsprecherausgang auftrat
und dies hatte ein Stummschalten zur Folge.
Da das Stummschalten im Falle eines Fehlers
oftmals nur von kurzer Dauer sein kann, kann
sich dies auch als ein wiederholendes Ticken
oder als lautes Geräusch am Ausgang bemerk-
bar machen. Die Ursache hierfür kann eine zu
niedrig angeschlossene Lautsprecherimpedanz
sein oder es liegt an einem Kurzschluss in der
Lautsprecherverkabelung. Letzteres kann ein
Kurzschluss der Lautsprecherverkabelung
untereinender sein oder auch von einem
Lautsprecher zur Fahrzeugkarosserie sein.
Die LED leuchtet ein paar Sekunden gelb, auch
wenn eine Überlastung bzw. ein Kurzschluss
nur von sehr kurzer Dauer war.

5) Unbeleuchtet / Verstärker schaltet unerwartet

und plötzlich ab: Die Status-LED erlischt an
einem einwandfrei funktionierenden XD600/6
nur dann, wenn, wenn die Batterieleistung
zu schwach oder die Remote-Leitung entfernt
wurde und dadurch der Verstärker sich von
selbst abschaltet. Die Status-LED leuchtet erst
wieder grün, wenn sich der Verstärker wieder
einschaltet und die anliegende Spannung mehr
als 11 Volt beträgt. In diesem Fall sollten Sie
die Stromkabel, Batterie oder Lichtmaschine
überprüfen.

Für mehr Informationen dazu, beachten Sie
bitte den Abschnitt FEHLERBEHEBUNG
Anhang D (Seite 16, 17).

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