AEG 205 D-W Benutzerhandbuch

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kamingebundenen Feuerungsstätten, wie Kohle- oder

Ölöfen und Gas-Thermen im selben Raum, bestimmten

Einschränkungen.

Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kaminge–

bundenen Geräten und Dunstabzugshauben ist nur

gewährleistet, wenn Raum und/oder Wohnung (Raum-

Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca.

500-600 cm

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von außen belüftet sind und dadurch bei

laufender Dunstabzugshaube ein Unterdruck vermieden

wird.

Im Zweifelsfalle holen Sie bitte den Rat und die

Zustimmung des zuständigen Bezirks- Schornstein–

fegermeisters oder der örtlichen Baubehörde ein.

Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt:

“Zuluftöffnung so groß wie Abluftöffnung”, kann durch

die größere Öffnung von 500-600 cm

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der Wirkungsgrad

der Ablufteinrichtung beeinträchtigt werden.

Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den

genannten Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den

obengenannten Vorschriften.

Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist

nur dann optimal, wenn folgendes beachtet wird:

— kurze, gerade Abluftstrecken

— möglichst wenige Rohrbögen

— Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln sondern

in flachen Bögen

— möglichst große Rohrdurchmesser (min. 120 mm Ø)

Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit

drastischen Leistungsverlusten und erhöhten Betriebs–

geräuschen gerechnet werden.

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