Umwelttipps, Technische daten – ZANKER SK 1500 Benutzerhandbuch

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Ihr Wäschetrockner arbeitet besonders
wirtschaftlich, wenn Sie folgendes beachten:

Die maximale Füllmenge nutzen -entsprechend
der Programmübersicht auf Seite 10. Kleine
Wäschefüllungen sind unwirtschaftlich.

Die Wäsche gründlich entwässern. Je höher die
Schleuderdrehzahl, umso kürzer ist die
Trockenzeit und umso geringer ist der
Stromverbrauch (siehe untenstehende Tabelle).

Übertrocknen vermeiden durch sorgfältige
Programmwahl entsprechend des gewünschten
Trockengrades. Übertrocknete Wäsche lässt sich
zudem schlecht bügeln.

Um die maximale Füllmenge auszunutzen, kann
Wäsche, die schranktrocken werden soll, ohne
weiteres mit Bügelwäsche getrocknet werden.
Dazu das Programm für Bügelwäsche einstellen,
nach Programmende die Bügelwäsche
entnehmen und die restliche Wäsche
anschließend zu Ende trocknen.

Wenn Sie die Flusensiebe regelmäßig reinigen,
vermeiden Sie längere Trockenzeiten und
höheren Stromverbrauch.

Den Raum gut belüften. Die Raumtemperatur
sollte während des Trocknens + 35°C nicht
übersteigen.

Umwelttipps

Vorentwässerung:

Trockengang:

Umdrehungen

pro Minute

Restfeuchte

in Liter

in %

800

1000

1200

1400

1600

3,5

3,0

2,8

2,6

2,45

70

59

56

53

49

Zeitbedarf

in Minuten

Energiebedarf

in kWh

Kosten in

1

115

100

95

90

85

3,64

3,3

3,1

3

2,8

-,50

-,46

-,43

-,42

-,39

1

Tarif: 0,14

/kWh

Die Angaben gelten für 5 kg Wäsche, getrocknet im Programm BAUMWOLLE SCHRANKTROCKEN:

Technische Daten

ABMESSUNGEN:

Höhe

85 cm

Breite

60 cm

Tiefe

58 cm

NETZSPANNUNG/FREQUENZ:

220/230 V/50 Hz

GESAMTANSCHLUSSWERT:

2400 W

ABSICHERUNG:

16 A

FASSUNGSVERMÖGEN:

Baumwolle, Leinen

5

,0

kg

Pflegeleichte Gewebe

2,5 kg

VERBRAUCHSWERTE:

Baumwolle, Leinen

3,64 kWh (5 kg schranktrocken)

Baumwolle, Leinen

3

,00

kWh (5 kg bügelfeucht)

Pflegeleichte Gewebe

1,4

0

kWh (2,5 kg schranktrocken)

Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
- 73/23 EWG vom 19.2.73 - Niederspannungsrichtlinie
- 89/336 EWG vom 3.5.89 (einschließlich Änderungsrichtlinie 92/31/EWG) - EMV-Richtlinie.

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