De wechsel des türanschlags, Elektrischer anschluß – ZANKER ZKF 230 B Benutzerhandbuch

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Wechsel des Türanschlags

Gehen Sie bitte in der Reihenfolge der nachstehenden

Beschreibung und Abbildungen vor.

Netzstecker ziehen.
Kippen Sie das Gerät vorsichtig leicht nach hinten,

wobei Sie darauf achten müssen, daß der Kompressor

den Boden nicht berührt. Nehmen Sie eine zweite

Person zu Hilfe, die das Gerät und die Tür festhält.
Entfernen Sie die Schraubenabdeckungen vorsichtig

(z.B. mit einem Messer) und drehen Sie die zwei

Schrauben heraus, anschließend ist die Sockelblende

zu entfernen.
Schrauben Sie den Winkel unter der Tür ab (2

Schrauben und 2 Unterlegscheiben).
Nehmen Sie die Tür vorsichtig nach unten heraus.
Schrauben Sie den Winkel oben an der Tür ab, und

befestigen Sie ihn an die andere Seite.
Befestigen Sie die Tür an die obere Halterung.
Montieren Sie den unteren Winkel an die andere Seite.

Achten Sie darauf, daß die Tür gerade sitzt (parallel zur

Kante).
Setzen Sie die Sockelblende auf und schrauben Sie sie

fest. Legen Sie die Schraubenabdeckungen auf.
Setzen Sie die Türgriffe auf die andere Seite um, und

verschließen Sie die Bohrungen mit den Blindstopfen.
Positionieren Sie nun das Gerät, richten Sie es

waagerecht aus, und schließen Sie es an.

Sie können diesen Türwechsel auch von Fachleuten

durchführen lassen. Benachrichtigen Sie bitte die nächste

Kundendienststelle. Die entstehenden Kosten sind von

Ihnen zu übernehmen.

Elektrischer Anschluß

Das Gerät kann nur an ein, mit einer 230 V

Nennspannung und 50 Hz Nennfrequenz versehenes

Netz mit Wechselspannung angeschlossen werden.
Das Gerät muß an eine vorschriftsmäßig installierte

Schutzkontaktsteckdose angeschlossen werden.

Lassen Sie sich gegebenenfalls - von einem

qualifizierten - Elektriker in der Nähe des

Kühlschrankes eine Schutzkontaktsteckdose

vorschriftsmäßig installieren zu lassen.

Dieses Gerät entspricht der EG-Richtlinie

Niederspannung

73/23 EWG - 73/02/19 - und Elektromagnetische

Verträglichkeit
89/336 EWG - 89/05/03 in der jeweils aktuellen

Fassung.

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