Garantiebedingungen – Zanussi ZC 540 GSA Benutzerhandbuch

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GARANTIEBEDINGUNGEN

Garantiebedingungen für Geräte von
AEG, Electrolux, Juno, Zanker, Zanussi,
Zoppas

• Für die Haushaltsgeräte der o.a. Marken

leisten wir unter den nachstehenden
Bedingungen Garantie. Durch diese
Garantie werden Ansprüche des
Endabnehmers gegen den Händler (im
Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes) aus dem
Kaufvertrag nicht berührt.

• Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, für

emaillierte Innenkessel der
Heißwasserspeicher weitere
24 Monate, und beginnt mit dem Zeitpunkt
der Übergabe des Gerätes. Bei
gewerblicher Nutzung
von Hausgeräten und bei Nutzung von
Waschgeräten in Gemeinschaftsanlagen
ist die Garantiezeit
auf 6 Monate beschränkt. Die Garantiezeit
wird durch die von uns erbrachten
Garantieleistungen
nicht verlängert.

• Der Garantieanspruch ist durch Rechnung

oder ähnliche Unterlagen nachzuweisen.

Über Ort, Art und Umfang der
Mängelbehebung entscheidet unser
Kundendienst. Als Regelung gilt:

Für Großgeräte (stationär betriebene
Geräte) ist unsere nächstgelegene
Kundendienststelle zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird
in der Regel am Aufstellungsort,
ausnahmsweise in der
Kundendienst-Werkstatt
durchgeführt

.

Innerhalb der Garantiezeit von 12
Monaten werden alle Funktionsfehler, die
nachweisbar trotz vorschriftsmäßigem
Anschluß, sachgemäßer Behandlung
und Beachtung der gültigen Einbauvor-
schriften und Gebrauchsanweisungen
auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen sind, durch unseren
Kundendienst beseitigt. Während der
weiteren Garantiezeit von 24 Monaten
werden Schäden an emaillierten
Innenkesseln der Heißwasserspeicher
entweder durch Reparatur ohne
Berechnung des Kessels, oder durch
Austauschen des Gerätes gegen
Verrechnung einer Pauschale behoben.
Emaille- und Lackschäden werden nur
dann von dieser Garantie erfaßt, wenn
sie innerhalb von 4 Wochen nach
Übergabe des Hausgerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden.
Schäden aufgrund chemischer und
elektro-chemischer Einwirkung des
Wassers, sowie Einregulierungs- und
Umstellungsarbeiten an
Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Garantie.
Transportschäden müssen -
entsprechend den Bedingungen des
Transporteurs - gegen den Transporteur
geltend gemacht werden. Kosten von
Dritten ( insbesondere für Montage,
Installation, usw. ) werden von uns nicht
übernommen. Bei Reparaturversuchen
durch Unbefugte besteht kein
Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen
hinausgehende Ansprüche jeglicher Art
bestehen nicht.

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