Übereinstimmungserklärung – VIEWSONIC PJ759 Benutzerhandbuch

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ViewSonic

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PJ758/PJ759/PJ760

Übereinstimmungserklärung

FCC-Erklärung

Dieses Gerät erfüllt alle Anforderungen des Teils 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb muss
die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: (1) Das Gerät darf keine schädlichen Interferenzen
verursachen, und (2) das Gerät muss alle empfangenen Interferenzen inklusive der Interferenzen,
die eventuell einen unerwünschten Betrieb verursachen, annehmen.
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen für Digitalgeräte der Klasse B
gemäß Teil 15 der FCC-Richtlinien. Diese Richtlinien sollen einen angemessenen Schutz gegen
Empfangsstörungen im Wohnbereich gewährleisten. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und kann
Hochfrequenzenergie abstrahlen, und kann, sofern es nicht in Übereinstimmung mit diesen
Anweisungen installiert und betrieben wird, Rundfunkstörungen verursachen. Es kann jedoch
nicht garantiert werden, dass bei einer spezifi schen Installation keine Störungen auftreten. Sollte
dieses Gerät Störungen im Rundfunk- und Fernsehempfang verursachen, was durch Aus- oder
Einschalten des Gerätes überprüft werden kann, wird dem Benutzer empfohlen, die Störungen
durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben.

Neuausrichtung oder Neuplatzierung der Empfangsantenne.

Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.

Anschluss des Gerätes an eine Steckdose, die an einen anderen Stromkreis als der
Empfänger angeschlossen ist.

Hinzuziehen des Händlers oder eines erfahrenen Rundfunk- und Fernsehtechnikers.

Warnung:

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihr Betriebsbefugnis für dieses Gerät durch

Änderungen oder Modifi kationen des Gerätes ohne ausdrückliche Zustimmung von der für die
Einhaltung zuständigen Seite ungültig werden kann.

Für Kanada

Dieses Digitalgerät der Klasse B erfüllt alle Anforderungen der kanadischen ICES-003-
Bestimmungen.

Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la norme NMB-003 du Canada.

CE-Konformität für europäische Länder

Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EWG-Richtlinie 89/336/EWG für
“Elektromagnetische Verträglichkeit”, abgeändert in 92/31/EWG und 93/68/EWG
Art. 5, und 73/23/EWG für “Sicherheit“, abgeändert in 93/68/EWG Art. 13.”

Die folgende Information gilt nur für Mitgliedsstaaten der EU:

Das rechts gezeigte Symbol weist auf Konformität mit der Richtlinie über Elektround
Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2002/96/EG hin.
Produkte, die nicht diese Kennzeichnung tragen, dürfen nicht im kommunalen Abfall
entsorgt werden, sondern müssen in dem Rücknahme- und Sammlungssystem entsorgt
werden, das je nach Land oder Gebiet entsprechend örtlichem Gesetz zur Verfügung
steht.

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