Jvc-softwarelizenzvertrag – JVC GZ-HM400 Benutzerhandbuch

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JVC-Softwarelizenzvertrag

JVC SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

WICHTIG

AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN

VERTRAG VOR DEM INSTALLIEREN BZW.

BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS

„DIGITAL PHOTO NAVIGATOR“ („Programm“)
AUF IHREM PC SORGFÄLTIG DURCH.

Die Victor Company of Japan, Limited („JVC“) gewährt

Ihnen das Nutzungsrecht für das Programm nur unter

der Voraussetzung, dass Sie sich mit den folgenden
Bestimmungen einverstanden erklären.

Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen

Sie das Programm weder installieren noch

benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER

BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN

SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES

VERTRAGS EINVERSTANDEN.

1 URHEBERRECHT, EIGENTUM

Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte

auf geistiges Eigentum an diesem Programm

sind Eigentum der JVC und der entsprechenden

Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das

Programm ist in Japan und in anderen Ländern

unter dem Urheberrecht und den zugehörigen

Abkommen geschützt.

2 ERTEILUNG DER LIZENZ

(1) Auf Grundlage der Bestimmungen dieses

Vertrags gewährt Ihnen JVC eine einfache

Lizenz für die Nutzung des Programms. Sie sind

berechtigt, das Programm auf der Festplatte

oder auf anderen Speichermedien Ihres

Computers zu installieren und zu benutzen.

(2) Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des

Programms für den alleinigen persönlichen

Zweck einer Sicherungskopie oder

Archivkopie anzufertigen.

3 PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

(1) Sie dürfen das Programm nicht

zurückentwickeln (Reverse Engineering),

dekompilieren, entassemblieren, revidieren

oder verändern, bzw. nur in dem Maße, wie

dies durch geltendes Recht ausdrücklich

genehmigt ist.

(2) Sie dürfen das Programm weder als Ganzes

noch in Auszügen zu anderen als in diesem

Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken

kopieren oder benutzen.

(3) Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine

Nutzungslizenz zu erteilen und dürfen das

Programm weder weitergeben, vermieten,

verleasen, auf Dritte übertragen noch auf

andere Weise der Nutzung durch Dritte

überlassen.

4 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig

(30) Tagen ab Kaufdatum sämtlicher Produkte,

die unser Produkt begleiten, die Medien, auf

denen das Programm gespeichert ist, keine

Material- und Verarbeitungsfehler zeigen.

Die Gesamthaftung der JVC und Ihr einziges

Rechtsmittel hinsichtlich des Programms besteht

darin, dass JVC Ihnen die defekten Medien oder

das defekte Programm ersetzt.

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN

JVC UND DEREN LIZENZGEBER ALLE

WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN

AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE

AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND

GEWÄHRT WORDEN SIND, INSBESONDERE

STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN

AUF HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR

EINEN BESONDEREN ZWECK HINSICHTLICH

DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN

BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME

MIT DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER

DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT

WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE

KOSTEN BEHEBEN.

5 BESCHRÄNKTE HAFTUNG

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET

JVC ODER DEREN LIZENZGEBER AUF

KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-,

ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN

JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG VON DER

ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND

DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG,

DELIKTSHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN

GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT

DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT

DER NUTZUNG DES PROGRAMMS

STEHEN, SELBST WENN JVC AUF DIESE

SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN

IST. SIE VERPFLICHTEN SICH, JVC

GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN,

HAFTUNG ODER KOSTEN FREIZUSTELLEN

UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS

ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG

MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS

HERVORGEHEN ODER IN IRGENDEINER

WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND.

DIE IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBENEN

BESCHRÄNKUNGEN GELTEN WEDER FÜR

SCHÄDEN, DIE MUTWILLIG ODER IN GROBER

FAHRLÄSSIGKEIT VON JVC VERURSACHT

WURDEN, NOCH FÜR AUSDRÜCKLICHE

GEWÄHRLEISTUNGEN.

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