EVS Xfile Version 2.12 - July 2009 User Manual Benutzerhandbuch

Seite 10

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XFile, Version 2.12 – Benutzerhandbuch

EVS Broadcast Equipment – Juli 2009

Ausgabe

2.12.D

9

Der XFile ist mit 2 Wechselmedien ausgestattet, die als gespiegelte

Laufwerke fungieren: jeder Clip wird automatisch in 2 separate Dateien auf
diesen Laufwerken gespeichert. Dadurch steht bei Ausfall eines Laufwerks
eine Sicherungskopie zur Verfügung, und es besteht die Möglichkeit, diese
2 Laufwerke im Anschluss an die Produktion an 2 verschiedene Orte/Studios
zu verschicken. Jedes Wechselmedium verfügt über eine Speicherkapazität

von 750 GB, d. h. 64 Stunden an Material bei Standard-Bitrate. Wenn mehr
Archivkopien benötigt werden, können weitere XFile-Stationen an das
Netzwerk angeschlossen werden.

Der XFile kann außerdem als Datensicherungsserver im Netzwerk fungieren:
wenn das Material aus irgendeinem Grund (z. B. durch versehentliches
Löschen) auf einem Server verloren geht, können Clips vom XFile auf jeden

beliebigen Server (XT[2]

6U, XT[2]

4U oder AirBox) im Netzwerk

zurückübertragen werden.

Alle SuperMotion-Clips, die auf einem beliebigen XT[2] Server im Netzwerk
kreiert werden, werden von XFile gemeinsam mit den normalen Dateien
gespeichert. Der Charakter eines solchen Materials von 75 Frames/s bleibt

beim Archivieren erhalten und wird ohne jegliche Veränderungen in einem
einzigen Vorgang wiederhergestellt. Daher können wiederhergestellte
SuperMotion-Clips auch wieder als SuperMotion-Material (Wiedergabe bei
33 %) oder als Standardmaterial (variable Geschwindigkeit) wiederverwendet
werden, so als wären diese Clips soeben von der SuperMotion-Kamera

aufgenommen worden.

Die Kombination aus XT[2] 4U, XT[2] 6U, AirBox und XFile, allesamt über
das XNet miteinander verbunden, bildet die Basisarchitektur für den Umstieg
von einer hauptsächlich auf Band basierenden Produktion auf eine auf
Festplattenlaufwerken basierende Umgebung.

Anmerkung
Systemadministratoren finden detaillierte technische Informationen
über die XF[2]-Hardware in Anhang 1 auf Seite 184.

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