2 zulassungen – VEGA VEGASWING 83A Benutzerhandbuch

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VEGASWING 81A und 83A

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Produktbeschreibung

Wiederkehrende Prüfung nach WHG

Gemäß der Bauartzulassung nach WHG
(Z-65.11-154) kann die wiederkehrende Prü-
fung nach WHG durch Betätigen der Testtaste
am Auswertgerät VEGATOR 536 EX, 537 EX,
636 EX durchgeführt werden. Der Sensor muß
weder ausgebaut, noch durch Befüllen des
Behälters zum Ansprechen gebracht werden.
Dies gilt für VEGASWING 81 A EX und
83 A EX mit dem Zweileiter-Elektronikeinsatz
SWING E82 Z EX.

Der VEGASWING 81 A EX und 83 A EX erfüllt
in der Betriebsart A (Überfüllsicherung) die
Anforderungen für Ausfallsicherheit nach
Anforderungsklasse 3 (AK 1 … 3) gemäß DIN
19 251.

Aufbau

Eine Meßeinrichtung besteht aus:
- einem VEGASWING mit Elektronikeinsatz

SWING E82 C, SWING E82 R oder
SWING E82 T

- externen Geräten, die durch den VEGA-

SWING geschaltet werden

oder
- einem VEGASWING mit Elektronikeinsatz

SWING E82 Z oder SWING E82 Z EX

- einem Auswertgerät VEGATOR 536 EX,

537 EX oder 636 EX bzw. an einem bereits
montierten Vorgängergerät z.B. VEGATOR
425 EX, 534 EX, 825 EX

- externen Geräten, die durch den VEGATOR

geschaltet werden.

1.2 Zulassungen

Explosionsschutz

In Bereichen, die durch brennbare Gase,
Dämpfe oder Nebel explosionsgefährdet sind,
dürfen nur bescheinigte Vibrationsgrenzschal-
ter VEGASWING 81A EX0, 83A EX0 eingesetzt
werden. Die VEGASWING 81A EX0, 83A EX0
sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 1 und der Zone 0 geeig-
net.

Als Nachweis für den Explosionsschutz dieser
Geräte dient die von der Zulassungsstelle
ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigung;
dieses Dokument liegt grundsätzlich den
Geräten bei. Wenn die Vibrationsgrenzschalter
VEGASWING 81A EX0, 83A EX0 in explosions-
gefährdeten Bereichen errichtet und betrieben
werden, müssen die Ex-Errichtungs-
bestimmungen beachtet werden. Die Angaben
und Auflagen der mitgelieferten Bescheinigun-
gen (EG-Baumusterprüfbescheinigung,
Konformitätsbescheinigung), sowohl der
VEGASWING 81A EX0, 83A EX0 als auch der
zugehörigen Betriebsmittel (Auswertgerät
VEGATOR, Speisetrenner, Sicherheitsbarriere)
sind dabei zu berücksichtigen.

• Die Errichtung der Ex-Anlagen muß grund-

sätzlich durch Fachpersonal vorgenommen
werden.

• Die VEGASWING 81A EX0, 83A EX0 müs-

sen aus einem eigensicheren Stromkreis
versorgt werden; die zulässigen elektri-
schen Werte sind der entsprechenden EG-
Baumusterprüfbescheinigung zu
entnehmen.

• VEGASWING 81A EX0, 83A EX0 mit email-

lierter Schwinggabel bzw. aufladbaren
Kunststoffteilen besitzen ein Warnschild,
welches auf Maßnahmen hinweist, die zu
treffen sind, um Gefahren infolge elektrosta-
tischer Entladungen zu vermeiden. Der
Inhalt des Warnschilds ist zu beachten.

• Der Explosionsschutz der eingesetzten

Betriebsmittel ist nur sichergestellt, wenn
die in der Bescheinigung angegebenen
Grenztemperaturen nicht überschritten
werden.

• Bei Gefahren durch Pendeln oder Schwin-

gen sind die entsprechenden Teile der
VEGASWING 83A EX0 wirksam gegen diese
Gefahren zu sichern.

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