6 namur-empfehlungen – VEGA VEGAPULS WL 61 Profibus PA Benutzerhandbuch

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2 Zu Ihrer Sicherheit

VEGAPULS WL 61 • Profibus PA

38062-DE-121009

bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keinerlei gesundheitliche

Beeinträchtigungen zu erwarten.

2.5 CE-Konformität

Das Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der zutreffenden

EG-Richtlinien. Mit dem CE-Zeichen bestätigen wir die erfolgreiche

Prüfung.
Die CE-Konformitätserklärung finden Sie im Downloadbereich unse-

rer Homepage.

2.6 NAMUR-Empfehlungen

Die NAMUR ist die Interessengemeinschaft Automatisierungstech-

nik in der Prozessindustrie in Deutschland. Die herausgegebenen

NAMUR-Empfehlungen gelten als Standards in der Feldinstrumen-

tierung.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender NAMUR-Empfehlun-

gen:

NE 43 – Signalpegel für die Ausfallinformation von Messumfor-

mern

NE 53 – Kompatibilität von Feldgeräten und Anzeige-/Bedienkom-

ponenten

NE 107 - Selbstüberwachung und Diagnose von Feldgeräten

Weitere Informationen siehe www.namur.de.

2.7 Funktechnische Zulassung für Europa

Das Gerät entspricht der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie

EN 302729-1/2. Es ist für den uneingeschränkten Einsatz innerhalb

und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der EU und

der EFTA zugelassen, die diese Richtlinie umgesetzt haben: Öster-

reich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frank-

reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechten-

stein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,

Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Sloweni-

en, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.
Ausgenommen sind die in der CE-Konformitätserklärung aufgeführ-

ten Länder, die die Funkrichtlinie erst zu einem späteren Zeitpunkt

umsetzen: Finnland und Ungarn.
Für den Betrieb außerhalb geschlossener Behälter müssen folgende

Bedingungen erfüllt sein:

Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen

Das Gerät muss ortsfest montiert und die Antenne senkrecht nach

unten ausgerichtet sein

Der Montageort muss mindestens 4 km von den im Anhang

aufgeführten Radioastronomiestationen entfernt sein, sofern keine

spezielle Genehmigung durch die zuständige nationale Zulas-

sungsbehörde erteilt wurde

Bei Montage im Umkreis von 4 bis 40 km um eine der im Anhang

aufgeführten Radioastronomiestationen darf das Gerät nicht höher

als 15 m über dem Boden montiert werden.

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