5 zugehöriger strahlenschutzbehälter – VEGA POINTRAC 31 Foundation Fieldbus Benutzerhandbuch

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3 Produktbeschreibung

POINTRAC 31 • Foundation Fieldbus

41779-DE-131111

3.5 Zugehöriger Strahlenschutzbehälter

Für den Betrieb einer radiometrischen Messung ist ein strahlendes

Isotop in einem geeigneten Strahlenschutzbehälter notwendig.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich geregelt. Maßgeb-

lich für den Betrieb sind die Strahlenschutzvorschriften des Landes,

in dem die Anlage betrieben wird.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt z. B. die aktuelle Strahlen-

schutzverordnung (StrlSchV) auf Grundlage des Atomschutzgesetzes

(AtG).
Für die Messung mit radiometrischen Verfahren sind vor allem folgen-

de Punkte wichtig:

Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlung

ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung

wird von der jeweiligen Regierungsstelle bzw. der jeweils zuständi-

gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,

Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-

schutzbehälters.

Beim Umgang mit radioaktivem Präparat ist jede unnötige Strahlen-

belastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung ist

so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie dazu die folgenden

drei wichtigen Maßnahmen:

1

2

3

Abb. 2: Maßnahmen zum Schutz vor radioaktiver Strahlung
1 Abschirmung

2 Zeit

3 Abstand

Abschirmung: Sorgen Sie für eine möglichst gute Abschirmung

zwischen dem Strahler und sich selbst sowie allen anderen Perso-

nen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehälter (z. B.

VEGASOURCE) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (z. B. Blei,

Eisen, Beton etc.).
Zeit: Halten Sie sich so kurz wie möglich im strahlenexponierten

Bereich auf.
Abstand: Halten Sie möglichst großen Abstand zur Strahlenquelle.

Die Ortsdosisleistung der Strahlung nimmt quadratisch mit dem

Abstand zur Strahlenquelle ab.

Umgangsgenehmigung

Allgemeine Hinweise zum

Strahlenschutz

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