VEGA SOLITRAC 31 4 … 20 mA_HART - four-wire With SIL qualification Benutzerhandbuch

Seite 11

Advertising
background image

11

3 Produktbeschreibung

SOLITRAC 31 • 4 … 20 mA/HART - Vierleiter

43387-DE-131111

In der Bundesrepublik Deutschland gilt z. B. die aktuelle Strahlen-

schutzverordnung (StrlSchV) auf Grundlage des Atomschutzgesetzes

(AtG).
Für die Messung mit radiometrischen Verfahren sind vor allem folgen-

de Punkte wichtig:

Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlung

ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung

wird von der jeweiligen Regierungsstelle bzw. der jeweils zuständi-

gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,

Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-

schutzbehälters.

Beim Umgang mit radioaktivem Präparat ist jede unnötige Strahlen-

belastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung ist

so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie dazu die folgenden

drei wichtigen Maßnahmen:

1

2

3

Abb. 2: Maßnahmen zum Schutz vor radioaktiver Strahlung
1 Abschirmung

2 Zeit

3 Abstand

Abschirmung: Sorgen Sie für eine möglichst gute Abschirmung

zwischen dem Strahler und sich selbst sowie allen anderen Perso-

nen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehälter (z. B.

VEGASOURCE) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (z. B. Blei,

Eisen, Beton etc.).
Zeit: Halten Sie sich so kurz wie möglich im strahlenexponierten

Bereich auf.
Abstand: Halten Sie möglichst großen Abstand zur Strahlenquelle.

Die Ortsdosisleistung der Strahlung nimmt quadratisch mit dem

Abstand zur Strahlenquelle ab.

Der Anlagenbetreiber muss einen Strahlenschutzbeauftragten benen-

nen, der die notwendigen Fachkenntnisse besitzt. Er ist verantwortlich

für die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung und für alle Maß-

nahmen des Strahlenschutzes.

Kontrollbereiche sind Bereiche, in denen die Ortsdosisleistung einen

bestimmten Wert überschreitet. In diesen Kontrollbereichen dürfen

Umgangsgenehmigung

Allgemeine Hinweise zum

Strahlenschutz

Strahlenschutzbeauf-

tragter

Kontrollbereich

Advertising