Hinweis zum recycling in der eu 138, Agb für vertu concierge 138, Garantie und rechtliche hinweise – Vertu Ascent 2010 RM-589V Benutzerhandbuch

Seite 139

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Garantie und rechtliche Hinweise

Hinweis zum Recycling in der EU

Vertu erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinie für Elektro- und

Elektronikaltgeräte (WEEE).
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das folgende Symbol angezeigt, das

Sie auf entsprechenden Vertu Produkten finden.

Das Symbol besagt, dass das damit ausgezeichnete Produkt nach der

Verabschiedung der WEEE-Gesetzgebung auf den Markt kam. Der Benutzer sollte

das Produkt daher nicht im Hausmüll, sondern auf geeignete Weise entsorgen.
Wenn Sie möchten, dass das Produkt am Ende der Produktlebensdauer von Vertu

recycelt wird, geben Sie es bitte bei der Verkaufsstelle zurück, bei der Sie es

erworben haben falls bekannt. Andernfalls senden Sie es bitte an den Hauptsitz von

Vertu.
Falls Sie ein Ersatzprodukt von einem anderen Anbieter erwerben, ist dieser Anbieter

verpflichtet, das Produkt, das ersetzt wurde, anzunehmen und auf geeignete Weise

zu entsorgen.
Hintergrundinformationen zur europäischen WEEE-Richtlinie finden Sie unter

http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/index_en.htm (nur in englischer

Sprache).

AGB für Vertu Concierge

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Nokia Corporation, ein nach

finnischem Recht geführtes und bestehendes Unternehmen mit dem Business

Identity Code 0112038-9 und eingetragenem Firmensitz in Keilalahdentie 4, 02150

Espoo, Finnland, nur bei Firmierung unter dem Namen Vertu („Vertu“).
1. Vertu Concierge

Mit der Anmeldung als Mitglied des von Vertu und seinen verbundenen

Unternehmen („Vertu“) zur Verfügung gestellten Dienstes Vertu Concierge („VC“)

erkennen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) als

verbindlich an und verpflichten sich, diese bei Bestellungen von Waren und

Leistungen über VC bei Anbietern („Anbieter“) einzuhalten.
2. Hinweise zur Mitgliedschaft

Sie sind verpflichtet, bei der Anmeldung als Mitglied bei VC zutreffende Angaben zu

machen. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zur Nichtigkeit der Mitgliedschaft

und künftiger Rechtsgeschäfte führen. Die Pflicht, zutreffende Angaben zu machen,

besteht auch nach der Anmeldung fort. Jegliche Änderungen der bei der Anmeldung

gemachten Angaben ist Vertu mitzuteilen.
3. Mitgliedsbeiträge

Erstmalige Mitgliedsbeiträge und etwaige Folgemitgliedsbeiträge werden zum

Zeitpunkt der erstmaligen Mitgliedschaft und danach in jährlichen Abständen jeweils

zum Verlängerungsdatum fällig, sofern die Mitgliedschaft nicht von Ihnen beendet

wird. Die Zahlungen müssen jährlich im Voraus erfolgen. Es werden alle bekannten

Kredit-, Debit- und Kundenkarten akzeptiert. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge

werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Vertu kann jedoch nach eigenem

Ermessen je nach den Umständen der Beendigung der Mitgliedschaft eine

vollständige oder teilweise Rückerstattung vornehmen. Sie ermächtigen Vertu,

Gebühren für Folgemitgliedsbeiträge von Ihrer Kreditkarte bis zu 28 Tage vor dem

Verlängerungsdatum abzubuchen. Falls Vertu nicht über Ihre Zahlungsdaten

verfügen sollte, wird sich Vertu zwecks Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft unmittelbar

mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Höhe der Mitgliedsgebühren wird Ihnen von Zeit

zu Zeit mitgeteilt; maßgeblich für die fälligen Gebühren sind die zum

Verlängerungsdatum gültigen Gebühren.
Sie verpflichten sich, Ihre Mitgliedschaft bei VC nur für die vorgesehenen Zwecke zu

nutzen.
4. Umfang der Leistungen von VC

Als Mitglied bei VC haben Sie Anspruch auf alle Waren und Dienstleistungen, die wir

Ihnen entsprechend ihrer Freigabe durch die jeweiligen Anbieter empfohlen haben.

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