Installationsanleitung für die „accessory cd-rom, Achtung software-lizenzvereinbarung – Yamaha DGX-640 Benutzerhandbuch

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Installationsanleitung für die „Accessory CD-ROM“

Bedienungsanleitung

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ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(„VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS
PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER
YAMAHA CORPORATION („YAMAHA“).

DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG
BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER
LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER
KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE
AUF KEINE ANDERE WEISE.

1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT

Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten
Software-Programme und Daten („SOFTWARE“) zu nutzen. Der Begriff
SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die
SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die
entsprechenden Copyright-Gesetze und internationalen Abkommen geschützt.
Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt
weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.
Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE

in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der
erstellten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha
und alle anderen Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden Hinweise
wiedergeben.

Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte

übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.

2. BESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,

sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.

• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu

vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder
auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf

einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.

Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die

guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.

Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende

Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.

Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt
werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu
beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des

Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,

übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.

• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen

Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne
Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.

3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft
und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze
oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall
müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und
alle Kopien davon unverzüglich vernichten.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN

Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE
aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang
der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung an
Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von
vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle,
Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA

SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE

Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließ-
lich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden
Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt.
UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ-
VEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLI-
CHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH
DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICH-
KEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHT-
VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE
DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS
DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER
FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE
BESEITIGT WERDEN.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER
DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA
ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN
KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT
ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER
FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER
VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT
DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST
WENN YAMAHA ODER EIN AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT
WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha
aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag,
Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.

7. SOFTWARE DRITTER

Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt
(„SOFTWARE DRITTER“). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder
der die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und
Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie
die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten
Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller der SOFTWARE
DRITTER verantwortlich ist für etwaige Garantien oder Haftungen für die
SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die
SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haftun-

gen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT
YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARAN-
TIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER.

• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE

DRITTER.

• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem

Fall die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschä-
den, Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Schä-
den, die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit
der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen können.

8. ALLGEMEINES

Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu
interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche
Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und –
verfahren sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus
irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen
Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.

9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG

Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese
Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.

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