Deklarationen und sicherheitsinformationen, Internes modem - einhaltung von richtlinien – Asus Eee PC 900/Linux Benutzerhandbuch

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A-10

Appendix

Netzwerkkompatibilitätserklärung
Erklärung des Herstellers gegenüber dem Endanwender: „Diese
Erklärung benennt die Netzwerke, mit denen die Ausrüstung aufgrund
ihrer Auslegung arbeitet, sowie sämtliche benannten Netzwerke, bei
denen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit der Ausrüstung
auftreten können. Der Hersteller hat ferner eine Erklärung anzuschließen,
aus der Abhängigkeiten der Netzwerkkompatibilität von physischen
und Softwareeinstellungen hervorgeht. Diese enthält auch Hinweise
für den Benutzer hinsichtlich der Kontaktaufnahme zum Anbieter, falls
die Ausrüstung in einem anderen Netzwerk eingesetzt werden soll.“

Bis heute wurden von der benannten Stelle der CETECOM mehrere
paneuropäische Zulassungen unter Zugrundelegung von CTR 21
ausgegeben. Das Ergebnis sind Europas erste Modems, die keine
gesetzliche Zulassung in jedem einzelnen europäischen Land
benötigen.

Nicht-sprachtelefonische Ausrüstung
Anrufbeantworter und Lautsprechertelefone können, wie auch Modems,
Faxgeräte, automatische Wähleinrichtungen und Alarmsystene,
qualifiziert sein. Geräte, bei denen die Endpunkt-zu-Endpunkt-
Qualität der Sprachübertragung durch Vorschriften reguliert wird (z.
B. Handtelefone und Schnurlostelefone in manchen Ländern), sind
davon ausgeschlossen.

Deklarationen und

Sicherheitsinformationen

Internes Modem - Einhaltung von Richtlinien

Der Eee PC mit internem Modem erfüllt die Vorgaben der JATE (Japan),
FCC (USA, Kanada, Korea, Taiwan) und CTR21. Das interne Modem
wurde gemäß des Ratsbeschlusses 98/482/EC für paneuropäische
Einzelendgerätverbindungen über das öffentliche Telefonnetz
(PSTN) zugelassen. Durch Unterschiede zwischen einzelnen PSTNs
verschiedener Länder stellt die Zulassung allein keine uneingeschränkte
Gewähr des erfolgreichem Betriebes an jedem Endpunkt eines PSTN-
Netzwerks dar. Im Falle von Problemen wenden Sie sich bitte in erster
Instanz an den Lieferanten Ihrer Geräte.

Überblick
Am 4.8.1998 wurde der Beschluss des europäischen Rates hinsichtlich
CTR 21 im Official Journal der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
CTR 21 gilt für sämtliche nicht auf Sprachkommunikation ausgerichteten
Endgeräte mit MFV-Einwahl, die zum Anschluss an das analoge PSTN
(öffentliche Telefonnetz) vorgesehen sind.

CTR 21 (Common Technical Regulation - Allgemeine technische
Regulierung) zu Anschlusserfordernissen zur Verbindung mit
Endgeräten (mit Ausnahme von Sprachtelefonie unterstützenden
Geräten), bei denen die mögliche Netzwerkadressierung durch
Mehrfrequenzsignalisierung bewerkstelligt wird.

Netzwerkkompatibilitätserklärung
Erklärung des Herstellers gegenüber benannter Stelle und Anbieter:
„Diese Erklärung benennt die Netzwerke, mit denen die Ausrüstung
aufgrund ihrer Auslegung arbeitet, sowie sämtliche benannten
Netzwerke, bei denen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit
der Ausrüstung auftreten können.“

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