3inhalt – Sony Ericsson W880(W880) Benutzerhandbuch

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Inhalt

QuickTime™ ist eine Marke von Apple Computer, Inc.
Adobe™ Photoshop™ Album Starter Edition ist
eine Marke oder eingetragene Marke von Adobe
Systems Incorporated in den USA und in anderen
Ländern.
Microsoft® und Windows® sind eingetragene
Marken oder Marken der Microsoft Corporation
in den USA und in anderen Ländern.
Die Eingabehilfe T9™ ist eine Marke oder
eingetragene Marke von Tegic Communications.
Die Eingabehilfe T9™ ist lizenziert unter einer
oder mehreren der folgenden Patentnummern:

US-Patentnummern 5.818.437, 5.953.541,
5.187.480, 5.945.928 und 6.011.554, Kanada-
Patentnummer 1.331.057, VK-Patentnummer
2238414B, Hongkong-Standardpatentnummer
HK0940329, Singapur-Patentnummer 51383,

Euro-Patentnummer 0 842 463(96927260.8)
DE/DK, FI, FR, IT, NL, PT, ES, SE, GB, weitere
Patente sind weltweit angemeldet.
Smart-Fit Rendering ist eine Marke oder
eingetragene Marke von ACCESS CO. LTD.
in Japan und in anderen Ländern.
Java und alle mit Java in Zusammenhang
stehenden Marken und Logos sind Marken oder
eingetragene Marken von Sun Microsystems, Inc.,
in den USA und in anderen Ländern. Endbenutzer-
Lizenzvertrag für Sun™ Java™ J2ME™.

1

Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt
dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte an
allen Kopien verbleiben im Eigentum von Sun sowie
deren Lizenzgebern. Der Kunde darf die Software
nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren,
entschlüsseln, extrahieren oder anderen Methoden
des so genannten „Reverse Engineering“ unterziehen.
Die Software darf weder ganz noch teilweise verleast,
übertragen oder unterlizenziert werden.

2

Exportrichtlinien: Die Software unterliegt
(einschließlich der technischen Daten) US-
amerikanischen Exportkontrollgesetzen wie
dem U.S. Export Administration Act und den
zugehörigen Richtlinien. Außerdem sind
gegebenenfalls Import- oder Exportrichtlinien
anderer Länder zu beachten. Der Kunde verpflichtet
sich zur Einhaltung aller Richtlinien und erkennt an,
dass der Bezug der erforderlichen Lizenzen zum
Exportieren, Re-Exportieren oder Importieren
der Software in seiner Verantwortung liegt.
Die Software darf nicht heruntergeladen oder
anderweitig exportiert bzw. re-exportiert werden
(i) in die Länder oder von Einwohnern der Länder
Kuba, Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Sudan, Syrien
(diese Liste wird gelegentlich überarbeitet) sowie
Länder, über die die USA ein Embargo verhängt
haben, oder (ii) an juristische oder natürliche
Personen auf der Liste Specially Designated
Nations des US-Finanzministeriums oder der Table
of Denial Orders des US-Handelsministeriums.

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