Garantie/kundendienst – Zanussi ZKH2125 Benutzerhandbuch

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Garantie/Kundendienst

Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, be-
glückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes
aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät
räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne
des Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte ge-
währt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem

das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir
empfehlen daher, den Kaufbeleg unbe-
dingt aufzubewahren.

2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die

nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns
innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftre-
ten angezeigt werden. Nicht unter diese
Garantie fallen Schäden oder Mängel, die
durch nicht vorschriftsgemäße Handha-
bung des Gerätes, durch Nichtbeachtung
der Einbauvorschriften und Gebrauchsan-
weisungen und durch Reparaturen oder
Eingriffe, die von Personen vorgenommen
wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, verursacht wurden. Werden unsere
Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen
versehen, die keine Originalteile sind und
wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist
dieser ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt. Von der Garantiezusage ausge-
nommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilrie-
men, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).

3. Die Garantiezusage umfasst die Behe-

bung oben dargestellter Mängel am Gerät

innerhalb angemessener Frist nach Mittei-
lung des Mangels durch Verbesserung.
Die zu diesem Zweck erforderlichen Auf-
wendungen, insbesondere Transport-,
Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden
von uns getragen. Über die Verbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch
diese Garantie nicht eingeräumt. Verbes-
serungsarbeiten werden, soweit möglich,
am Aufstellungsort, sonst in unseren Kun-
dendienstwerkstätten, durchgeführt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
bzw. Lieferdatum vorzulegen.

4. Garantieleistungen bewirken weder eine

Verlängerung der Garantiefrist noch set-
zen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für ausgewechselte Teile en-
det mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.

5. Weitergehende oder andere Ansprüche,

insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind -
soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.

6. Durch diese Garantie wird der Gewährleis-

tungsanspruch des Kunden gegen den
Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat,
weder eingeschränkt noch aufgehoben.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen
Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerk-
sam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf
der Garantie unser Werkskundendienst und
unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat
zur Verfügung stehen. Electrolux Hausgeräte
GmbH

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