Rechtliche informationen, Sony ericsson vivaz™‎ pro u8i/u8a, Sony ericsson vivaz™ pro u8i/u8a – Sony Ericsson Vivaz™ pro(U8) Benutzerhandbuch

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Rechtliche Informationen

Sony Ericsson Vivaz™ pro U8i/U8a

Diese Bedienungsanleitung wird ohne jegliche Gewährleistung von Sony Ericsson Mobile Communications AB oder

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Programme und/oder Geräte können von Sony Ericsson Mobile Communications AB jederzeit und ohne Ankündigung

vorgenommen werden. Änderungen dieser Art werden in zukünftigen Ausgaben dieser Bedienungsanleitung

berücksichtigt.
Alle Rechte vorbehalten.
© Sony Ericsson Mobile Communications AB, 2010
Publikationsnummer: 1236-9077.2
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liegt ausschließlich bei Ihnen und nicht bei Sony Ericsson. Stellen Sie deshalb vor Verwendung dieser Inhalte sicher,

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Sony Ericsson erfolgt unter Lizenz.
Media Go ist eine Marke oder eingetragene Marke von Sony Media Software and Services.
Das Logo, Vivaz™, PlayNow und TrackID sind Marken oder eingetragene Marken von Sony Ericsson Mobile

Communications AB.
Adobe, Flash, Adobe Photoshop Album Starter Edition, Acrobat und Reader sind Marken oder eingetragene Marken

von Adobe Systems Incorporated in den USA und/oder in anderen Ländern.
TrackID™ is powered by Gracenote Mobile MusicID™. Gracenote und Gracenote Mobile MusicID sind Marken oder

eingetragene Marken von Gracenote, Inc.
Sony und make.believe sind Marken oder eingetragene Marken der Sony Corporation.
PictBridge ist eine Marke oder eingetragene Marke der Canon Kabushiki Kaisha Corporation.
Wi-Fi ist eine Marke oder eingetragene Marke der Wi-Fi Alliance.
DLNA ist eine Marke oder eingetragene Marke der Digital Living Network Alliance.
Google™, Google Maps™, YouTube und das YouTube-Logo sind Marken oder eingetragene Marken von Google,

Inc.
SyncML ist eine Marke oder eingetragene Marke der Open Mobile Alliance LTD.
Ericsson ist eine Marke oder eingetragene Marke von Telefonaktiebolaget LM Ericsson.
microSD ist eine Marke oder eingetragene Marke der SanDisk Corporation.
RoadSync ist eine Marke oder eingetragene Marke von DataViz, Inc.
Quickoffice ist eine eingetragene Marke von Quickoffice, Inc.
Wisepilot ist eine eingetragene Marke von Appello Systems AB.
PLAYSTATION ist eine Marke oder eingetragene Marke der Sony Computer Entertainment, Inc.
Twitter und das Twitter-T sind Marken oder eingetragene Marken von Twitter, Inc.
Microsoft, ActiveSync, Windows, Outlook, Excel, PowerPoint, Windows Media und Vista sind eingetragene Marken

oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder in anderen Ländern.
Microsoft stehen verschiedene Rechte am Produkt aus geistigem Eigentum zu. Die Benutzung oder Distribution der

betreffenden Technologien getrennt von diesem Produkt ist ohne Lizenz von Microsoft untersagt.
Dieses Produkt wird im Rahmen der MPEG-4 Visual License und der AVC Patent Portfolio License für den persönlichen

und nichtkommerziellen Gebrauch durch Verbraucher lizenziert, um (i) Videodaten im Format MPEG-4 („MPEG-4-

Video“) bzw. AVC („AVC-Video“) zu codieren und/oder (ii) MPEG-4- oder AVC-Videodaten zu decodieren, die von

einem Verbraucher im Rahmen privater und nichtkommerzieller Aktivitäten oder von einem Videoanbieter codiert

wurden, der MPEG LA lizenziert hat, um MPEG-4- und/oder AVC-Videos anbieten zu können. Für einen anderen

Gebrauch wird ausdrücklich oder implizit keine Lizenz gewährt. Weitere Informationen zum internen, kommerziellen

oder zum Gebrauch zu Werbezwecken sowie zur Lizenzierung erhalten Sie ggf. von MPEG LA, L.L.C. Siehe http://

www.mpegla.com. Die Audiodecodierungstechnologie MPEG Layer-3 ist vom Fraunhofer IIS und Thomson lizenziert.
Java, JavaScript und alle auf Java basierenden Marken und Logos sind Marken oder eingetragene Marken von Sun

Microsystems, Inc., in den USA und in anderen Ländern.
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun Java Platform, Micro Edition.
1. Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz für Sun. Die Rechte an allen Kopien

verbleiben im Eigentum von Sun sowie der Lizenzgeber. Der Kunde darf die Software nicht ändern, dekompilieren,

disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder anderen Methoden des so genannten „Reverse Engineering“

unterziehen. Die Software darf weder ganz noch teilweise verleast, übertragen oder unterlizenziert werden.
2. Exportbestimmungen: Produkte, die gemäß diesem Vertrag geliefert werden, können Import- und

Exportbestimmungen in der Europäischen Union, in den USA und in anderen Ländern unterliegen. Der Käufer muss

diese geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten und alle gemäß diesem Vertrag erforderlichen Export- und

Importlizenzen für die Lieferung von Produkten an den Käufer einholen. Ohne dass dies eine Beschränkung der

vorhergehenden Klauseln darstellt, darf der Käufer beispielsweise nicht wissentlich Produkte in Länder exportieren

oder re-exportieren, die in den Paragrafen in Kapitel II der Verordnung 428/2009 des Europäischen Rates (EG) genannt

sind. Insbesondere und ohne Einschränkung muss der Käufer zudem die folgenden Bestimmungen einhalten:

Exportbestimmungen der US-amerikanischen Regierung („EAR“, 15 C.F.R. §§ 730-774, http://www.bis.doc.gov/),

geregelt durch das Department of Commerce, Bureau of Industry and Security, sowie die Bestimmungen zu

wirtschaftlichen Sanktionen (30 C.F.R. §§ 500 ff., http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/), geregelt durch

das U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control.
Rechtsbeschränkungen: Die Benutzung, Duplikation oder Veröffentlichung durch die US-amerikanische Regierung

unterliegt den Beschränkungen in den Rights in Technical Data and Computer Software Clauses in DFARS

252.227-7013(c) (1) (ii) bzw. FAR 52.227-19(c) (2).
Andere in diesem Dokument verwendete Produkt- und Firmennamen können Marken der jeweiligen Eigentümer sein.
Alle nicht ausdrücklich in diesem Dokument gewährten Rechte sind vorbehalten.
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