Caleffi 531 Benutzerhandbuch

Membran-sicherheitsventile, Serie 531

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Membran-Sicherheitsventile

D

Allgemeines

Diese

Membran

Sicherheitsventile

werden

nach

den

Sicherheitsanforderungen der von der Druckgeräterichtline 97/23/CE

des Europäischen Parlaments hergestellt. Mit dieser Richtlinie

harmonisieren die Mitgliedsstaaten den Bereich Druckgeräte. Die

Montageanleitung

ist

nach

dem

Artikel

3.4

Anhang

1

der

Druckgeräterichtline 97/23/CE erstellt und dem Produkt beigelegt.

TÜV Zertifizierung

mit vergrößertem Austritt, bauteilgeprüft gemäß TRD 721

VdTÜV-Merkblatt Sicherheitsventil SV100

Technische Eigenschaften

Gehäuse:

EN 12165 CW 617N

Federhaube:

Kunststoff PA

Handgriff:

ABS

Verschlussdichtung:

EPDM

Nominaldruck:

PN10

Temperaturbereich:

5÷100°C

Arbeitsmedien:

Wasser

Druckgeräterichtlineneinstufung PED:

IV

Abmessungen:

1/2” x 3/4” - 3/4” x 1” - 1” x 1 1/4” - 1 1/4” x 1 1/2”

Einstellungen:

4 - 6 - 8 - 10 bar

Geeignet für geschlossene Warmwasserbereiteranlagen nach DIN 4753 Teil 1

Einbau in einer Brauchwasseranlage

Das Sicherheitsventil ist vorzugsweise senkrecht mit untenliegendem Eintrittsstutzen unter

Beachtung der Pfeilrichtung zu installieren.

Bei Verwendung in Verbindung mit Warmwasserbereitern ist DIN 1988 zu beachten. Das

Sicherheitsventil ist im Kaltwassereingang des Warmwasserbereiters zu installieren. Es sollte

nach Möglichkeit höher als der oberste Punkt des Warmwasserbereiters angeordnet werden,

um zu vermeiden, bei einer evtl. Säuberung den gesamten Behälter entleeren zu müssen.

Die

Verbindungsleitung

vom

Sicherheitsventil

zum

Warmwasserbereiter

bzw.

zur

abzusichernden Anlage darf nicht absperrbar sein. Es dürfen keine Schmutzfänger oder

andere Verengungen eingebaut werden.

Die Abblaseleitung muß in Größe des Sicherheitsventil-Austrittsquerschnittes ausgeführt sein

und soll höchstens 2 Bögen aufweisen und darf höchstens 2 m lang sein.

Werden aus zwingenden Gründen mehr Bögen oder eine großere Länge erforderlich, so muß

die gesamte Abblaseleitung eine Nennweite größer ausgeführt sein. Mehr als 3 Bögen, sowie

eine Länge über 4 m sind unzulässig.

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Serie 531

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38516.01

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