Caleffi 302 Benutzerhandbuch

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Ausführung

Konsole aus massivem Messingguß CB753S. Durch die besondere Form werden die im

Heizungswasser enthaltenen kleinen Luftblasen zwangsweise zum automatischen CALEFFI-

Schnellentlüfter geführt. Unterer Anschluß mit 1" Innengewinde für Anschlußleitung an den

Wärmeerzeuger. Vorgeformte Polystyrol-Schale nach DIN 4102-A1 als Isolierung.

Komplett mit:

Heizungsmanometer 1/4", Ø 63 mm, mit grüner Fahne und rotem Stellzeiger, Metallgehäuse. Das

automatische Absperrventil 3/8" x 1/4" erlaubt den problemlosen Austausch ohne Entleerung der

Anlage.

Automatischer CALEFFI-Schnellentlüfter mit Absperrventil; Messingausführung; Schwimmer aus

hochwertigem Kunststoff, funktionssicheres Ventil. Anschluß 3/8" mit O-Ring-Dichtung.

CALEFFI-Membran-Sicherheitsventil 1/2" x 3/4", bauteilgeprüft; kompakte Messingausführung;

Ansprechdruck 3 bar für Leistung bis 50 kW bzw. 45.000 kcal/h.

Einsatzgebiete

Für geschlossene Heizungsanlagen nach EN 12828 bis zu einer Leistung von 50 kW oder 45.000

kcal/h.

Montage

Die Armaturen und Geräte (Manometer, Schnellentlüfter und Sicherheitsventil) sind in die Konsole

eingedichtet und auf Funktion und Dichtheit geprüft. Die Montage hat wegen des Sicherheitsventils

nach EN 12828 über dem Niveau und in unmittelbarer Nähe des Wärmeerzeugers zu erfolgen. Die

Verbindungsleitung

wenigstens

(3/4"

DN

=

20

mm)

ist

mit

handelsüblichen

verzinkten

Stahlrohrfittings und Paßstücken oder anderen zulässigen Werkstoffen so kurz wie möglich

auszuführen. Es darf kein Absperrventil eingebaut werden.

Die Kessel-Gruppe ist so zu montieren, daß die Armaturen senkrecht stehen.

Der Durchmesser der Abblaseleitung für das Sicherheitsventil muß dem Durchmesser des

Ventilaustritts entsprechen. Die max. Länge darf 2 m nicht überschreiten, mehr als 2 Bögen sind

unzulässig. Werden diese Max.-Werte überschritten (2 Bögen, 2 m Leitung), so ist für die

Abblaseleitung die nächstgrößere Dimension zu wählen. Es ist jedoch auch hier zu beachten, daß

mehr als 3 Bögen und 4 m Leitungslänge unzulässig sind.

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