Hersteller-garantie von hewlett-packard, Rechtshinweise – HP Deskjet 810c-Drucker Benutzerhandbuch

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Rechtshinweise

F

Hersteller-Garantie von

Hewlett-Packard

HP Produkt

Garantiezeit

Software

90 Tage

Tintenpatronen

90 Tage

Druckköpfe

1 Jahr

Drucker und dazugehörige HP Hardware

1 Jahr

A. Umfang der Hersteller-Garantie.

1.

Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, daß die
oben genannten HP Produkte während der oben genannten
Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Der Kunde ist
dafür verantwortlich, den Kaufbeleg aufzubewahren.
Gewährleistungsansprüche des Endkunden gegen den
Verkäufer der HP Produkte bleiben unberührt.

2.

Bei Softwareprodukten gilt die Hersteller-Garantie von HP nur,
wenn es zu Fehlern bei der Durchführung der
Programmieranweisungen kommt. HP gewährleistet weder
einen unterbrechungs- noch fehlerfreien Betrieb eines
Softwareproduktes.

3.

Die Hersteller-Garantie von HP gilt nur für Mängel, die sich bei
normaler Benutzung des Produktes ergeben und erstreckt sich
nicht auf:
a. Unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Änderung

der Produkte,

b. Software, Schnittstellen, Druckmedien, Teile oder

Verbrauchsartikel, die nicht von HP geliefert oder unterstützt
werden oder

c. einen Betrieb, der außerhalb der Produktspezifikationen

liegt.

4.

Für HP Drucker: Die Hersteller-Garantieansprüche des
Endkunden und evtl. bestehende Wartungsverträge zwischen HP
und dem Endkunden werden von der Verwendung einer nicht
von HP gefertigten oder einer wiedergefüllten Tintenpatrone
nicht berührt. Sollte der Druckerfehler oder -schaden jedoch
direkt auf die Verwendung einer nicht von HP gefertigten oder
einer wiedergefüllten Tintenpatrone zurückzuführen sein, stellt
HP dem Endkunden die zur Reparatur des betreffenden
Schadens angefallene Zeit sowie die erforderlichen Ersatzteile in
Rechnung. Hierbei werden die normalen Gebührensätze
erhoben.

5.

Wenn HP während der jeweils zutreffenden Garantiezeit von
einem Mangel an einem unter die Hersteller-Garantie von HP
fallenden Produkt (Software, Druckmedium oder
Tintenpatronen) in Kenntnis gesetzt wird, ersetzt HP das
mangelhafte Produkt. Wenn HP während der jeweils
zutreffenden Garantiezeit von einem Mangel an einem unter die
Hersteller-Garantie von HP fallenden Hardwareprodukt in
Kenntnis gesetzt wird, wird das mangelhafte Hardwareprodukt
nach HPs Ermessen entweder von HP repariert oder ersetzt.

6.

Sollte HP nicht in der Lage sein, ein mangelhaftes, unter die
Hersteller-Garantie fallendes Produkt zu reparieren oder zu
ersetzen, erstattet HP den vom Endkunden bezahlten Kaufpreis
für das Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Bekanntgabe des Mangels zurück.

7.

HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu
reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten,
wenn der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat.

8.

Ersatzprodukte können neu oder neuwertig sein, solange sie
über mindestens denselben Funktionsumfang verfügen wie das
zu ersetzende mangelhafte Produkt.

9.

Die Hersteller-Garantie von HP gilt in jedem Land, in dem die
oben aufgeführten Produkte von HP vertrieben werden, mit
Ausnahme des Mittleren Ostens, Afrikas, Argentiniens,
Brasiliens, Mexikos, Venezuelas und Frankreichs "Départements
D'Outre-Mer"; in diesen Ländern gilt die Hersteller-Garantie nur,
wenn das Produkt in dem jeweiligen Land erworben wurde.

Weitergehende Garantie-Serviceleistungen, wie z.B. Vor-Ort-
Service, können mit dem für den Endkunden der aufgeführten
HP Produkte zuständigen HP Servicezentrum vereinbart werden.

B. Haftungseinschränkungen

Über die in dieser Hersteller-Garantie genannten Ansprüche hinaus
stehen dem Endkunden keine weiteren Ansprüche gegen HP zu.
1.

WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER SIND, MIT AUSNAHME
DER IN DIESER HERSTELLER-GARANTIE AUSDRÜCKLICH
ANGEGEBENEN VERPFLICHTUNGEN, UND IN DEM UNTER
GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS, ERSATZPFLICHTIG
FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER
FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DER
BASIS VON VERTRÄGEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER
ANDEREN RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN,
UND UNABHÄNGIG DAVON, OB HP ODER DESSEN ZULIEFERER
VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS
UNTERRICHTET WORDEN SIND ODER NICHT.

C. Geltendes Recht

1.

Diese Hersteller-Garantie gibt dem Endkunden bestimmte Rechte.
Der Endkunde hat u.U. noch weitere Rechte, die in den Vereinigten
Staaten von Staat zu Staat, in Kanada von Provinz zu Provinz, in
der restlichen Welt von Land zu Land verschieden sein können.

2.

Soweit diese Hersteller-Garantie nicht dem geltenden Recht
entspricht, soll sie so als abgeändert gelten, daß die hierin
enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht
entsprechen. Unter dem geltenden Recht können bestimmte
Erklärungen und Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie
nicht auf den Endkunden zutreffen. In einigen US-Staaten und
in einigen Ländern außerhalb der USA (sowie in einigen
kanadischen Provinzen) z. B.
a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die

Erklärungen und Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie
beschränkt (z.B. in Großbritannien)

b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und

Einschränkungen in Kraft zu setzen

c. hat der Endkunde weitere Gewährleistungsansprüche,

insbesondere kann die Dauer stillschweigender
Gewährleistungen durch das geltende Recht geregelt sein
und darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden, oder ist
eine zeitliche Einschränkung der stillschweigenden
Gewährleistungsfrist unzulässig.

3.

FÜR ENDKUNDEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND:
DURCH DIESE HERSTELLER-GARANTIE WERDEN DIE DURCH
DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE RECHT GEWÄHRTE
ENDKUNDENANSPRÜCHE, IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
KAUF VON HP PRODUKTEN, NUR IM GESETZLICH
GESTATTETEM RAHMEN AUSGESCHLOSSEN,
EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT. DIE BEDINGUNGEN
DIESER HERSTELLER-GARANTIE GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DEN
GESETZLICHEN ENDKUNDENRECHTEN.

Hewlett-Packard Gewährleistung für das
Jahr 2000 für Consumer Products, verkauft
über Reseller

Im Rahmen der Regelungen und Beschränkungen der HP
Herstellergewährleistung, die für dieses Produkt gilt, gewährleistet HP,
daß dieses HP Produkt Datumsinformationen vom, ins und zwischen
dem 20. und 21. Jahrhundert und der Jahre 1999 und 2000, unter
Berücksichtigung des Schaltjahres exakt bearbeiten kann
(einschließlich insbesondere Rechen- und Vergleichsvorgängen sowie
der Programmsteuerung). Voraussetzung hierfür ist, daß das Produkt
entsprechend der von HP zur Verfügung gestellten
Produktdokumentation (einschließlich von ggf. erforderlichen
Maßnahmen, wie z.B. Patch- oder Upgrade-Installation) benutzt wird
und vorausgesetzt, daß sämtliche Produkte (z.B. Hardware, Software,
Firmware), die zusammen mit diesem HP Produkt benutzt werden,
selbst Jahr 2000-fähig und zum Austausch von Datumsinformationen
mit dem Produkt geeignet sind. Diese HP Gewährleistung für das Jahr
2000 gilt bis zum 31. Januar 2001.

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