Kapitel 10, Ausserbetriebnahme, demontage und entsorgung – Vaisala DM70 Benutzerhandbuch

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Kapitel 10 ________________________________ Ausserbetriebnahme, Demontage und Entsorgung

VAISALA _______________________________________________________________________ 87

KAPITEL 10

AUSSERBETRIEBNAHME,
DEMONTAGE UND ENTSORGUNG

WARNUNG

Kontaminierte Teile können gesundheits- und umweltschädliche
Auswirkungen haben. Stellen Sie vor Arbeitsbeginn fest, ob Teile –
insbesondere Sonde, Filter und Probenahmezelle – bei der Messung
kontaminiert wurden (d. h. radioaktiv, giftig, ätzend sind oder eine
biologische Gefahr darstellen usw.).

Halten Sie sich bei der Handhabung kontaminierter Teile an
die geltenden Vorschriften, und treffen Sie die notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen.

1. Kontaminierte Teile müssen ggf. nach den örtlich geltenden
Vorschriften dekontaminiert werden.

2. Die Akkus und/oder Alkali-Batterien müssen wie unter
Einsetzen und Herausnehmen des Akkus auf Seite 15 (MI70)
und Austausch des Akkus (DSS70A) auf Seite 63 beschrieben
entfernt werden.

3. Außer Betrieb genommene Teile müssen dem Material
entsprechend getrennt und nach den örtlichen Gesetzen und
Vorschriften entsorgt werden.

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