ROHM KZZT / KZZT-A - Power operated pulling collet chucks Benutzerhandbuch

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I. Qualifikation des Bedieners

Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit

Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge-

mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei-

ten durch die auftretenden Spannbewegungen und

-kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.

Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen

benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche

hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.

über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.

Nach dem Aufbau des Spannfutters muß vor Inbetrieb-

nahme die Funktion des Spannfutters geprüft werden.

Zwei wichtige Punkte sind:

Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft/Druck muß

die für das Spannmittel angegebene Spannkraft

(+15%) erreicht werden.
Hubkontrolle: Der Hub des Spannkolbens muß in

der vorderen und hinteren Endlage einen Sicherheits-

bereich aufweisen. Die Maschinenspindel darf erst

anlaufen, wenn der Spannkolben den Sicherheitsbe-

reich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwa-

chung dürfen nur Grenztaster eingesetzt werden, die

den Anforderungen für Sicherheitsgrenztaster nach

VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen.

II. Verletzungsgefahren

Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil-

weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver-

letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh-

menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Die maximal zulässige Drehzahl

Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter

max. zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei

funktionierenden Spannfuttern eingesetzt werden.

Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann zu einem

Verlust der Restspannkraft und in Folge dessen zu

herausschleudernden Werkstücken mit entsprechen-

dem Verletzungsrisiko führen

Bei hohen Drehzahlen darf das Futter nur unter einer

ausreichend dimensionierten Schutzhaube eingesetzt

werden.

2.2 Überschreitung der zulässigen Drehzahl

Diese Einrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorge-

sehen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte

Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- kön-

nen bewirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch

zur potentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe be-

findliche Personen oder Gegenstände werden. Zu-

sätzlich kann bei Spannmitteln, die nur für niedere

Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren Dreh-

zahlen gefahren werden, Unwucht auftreten, welche

sich nachteilig auf die Sicherheit und evtl. das Bear-

beitungsergebnis auswirkt.

Der Betrieb mit höheren als den für diese Einrichtung

vorgesehene Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht

zulässig.

Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/--druck sind

auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht über-

schritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der

vorgesehenen Maschine darf dementsprechend auch

nicht höher als die der Spanneinrichtung sein und ist

daher zu begrenzen.

Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen

Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte

Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zu-

nächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unver-

züglich der Hersteller zu informieren, damit dieser

eine Überprüfung der Funktions-- und Betriebssicher-

heit durchführen kann. Nur so kann der weitere si-

chere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet

werden.

2.3 Unwucht

Restrisiken können durch einen unzureichenden

Rotationsausgleich entstehen, § 6.2 Nr. e) der Richt-

linie EN 1550. Dies gilt insbesondere bei hohen Dreh-

zahlen, bei Bearbeitung von asymmetrischen Werk-

stücken oder bei Verwendung unterschiedlicher Auf-

satzbacken.

Um daraus entstehende Schäden zu verhindern, ist

das Futter mit Werkstück möglichst dynamisch ent-

sprechend der DIN ISO 1940 zu wuchten.

2.4 Berechnung der erforderlichen Spannkräfte

Die erforderlichen Spannkräfte bzw. die für das Futter

zulässige Höchstdrehzahl für eine bestimmte Bear-

beitungsaufgabe sind entsprechend der Richtlinie

VDI 3106 -- Ermittlung der zulässigen Drehzahl von

Drehfuttern (Backenfuttern) -- zu ermitteln.

Sind eventuell erforderliche Sonderspannzangen aus

konstruktiven Gründen schwerer oder größer als die

dem Spannmittel zugeordneten Spannzangen, so

sind die damit verbundenen höheren Fliehkräfte bei

der Festlegung der erforderlichen Spannkraft und

zulässigen Drehzahl zu berücksichtigen.

2.5 Spannkraftkontrolle

Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen

statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet

werden, um den Wartungszustand in regelmäßigen

Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitungen zu

überprüfen. Danach muß nach ca. 40 Betriebsstun-

den -- unabhängig von der Spannfrequenz -- eine

Spannkraftkontrolle erfolgen.

Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraft-

messspannzangen zu verwenden. Falls keine geei-

gneten Messvorrichtungen wie z. B. Druckmessdo-

sen beschafft werden können, ist eine Drehmoment-

kontrolle eines eingespannten Messdorns vorzuneh-

men.

2.6 Festigkeit des zu spannenden Werkstücks

Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den

auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,

muß der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft

angemessene Festigkeit haben und darf nur gering-

fügig kompressibel sein.

Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dür-

fen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Her-

steller gespannt und bearbeitet werden!

2.7 Spannbewegungen

Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen

usw. werden kurze Wege unter z. T. großen Kräften

in kurzen Zeiten durchfahren.

Grundsätzlich muß deshalb bei Montage-- und Ein-

richtearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene

Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet wer-

den. Sollte allerdings im Einrichtebetrieb auf die

Spannbewegung nicht verzichtet werden können, so

muß bei Spannwegen größer als 4 mm.
eine fest-- oder vorübergehend angebaute Werk-

stückhaltevorrichtung an der Vorrichtung montiert

sein,

oder

eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrich-

tung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier-- und Plan-

spannfuttern) vorhanden sein,

oder

eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorge-

sehen werden,

oder

die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen,

pneumatischen bzw. elektrischen Tipp--Betrieb (ent-

sprechende Steuerung muß möglich sein!) durchge-

führt werden.

Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz

von kraftbetätigten Spanneinrichtungen

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