Nikon Coolpix S9300 Benutzerhandbuch

Seite 224

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BENUTZERLIZENZVEREINBARUNG FÜR POSITIONSNAMENDATEN (nur COOLPIX S9300)

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Ausfuhrkontrolle. Sie verpflichten sich hiermit dazu, keinen
Teil der an Sie gelieferten Daten oder irgendein direktes
Produkt davon irgendwohin zu exportieren, sofern dies
nicht den geltenden Ausfuhrgesetzen, -vorschriften und
-bestimmungen, einschließlich der vom Office of Foreign
Assets Control des Handelsministeriums der Vereinigten
Staaten und vom Bureau of Industry and Security des
Handelsministeriums der Vereinigten Staaten angewandter
Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, sowie sämtlichen
davon erforderten Lizenzen und Genehmigungen
entspricht. Falls der Fall eintritt, dass Bestimmungen und
Vorschriften Nikon und seine Lizenznehmer daran hindern,
seine hier ausgeführten Verpflichtungen zur Bereitstellung
oder Weitergabe von Daten zu erfüllen, ist dies zu
entschuldigen und stellt keine Zuwiderhandlung bezüglich
des Inhalts dieses Vertrags dar.
Gesamte Vereinbarung. Bei diesen Bestimmungen und
Bedingungen handelt es sich um die gesamte Vereinbarung
zwischen Nikon (und den Lizenzgebern des Unternehmens
sowie deren Lizenzgebern und Lieferanten) und Ihnen
bezüglich des hierin genannten Gegenstandes, und diese
Vereinbarung löst alle ggf. vorher bestehenden schriftlichen
oder mündlichen Vereinbarungen bezüglich des hierin
genannten Gegenstandes zwischen den Parteien dieser
Vereinbarung in ihrer Gesamtheit ab.
Geltendes Recht. Die oben genannten Bestimmungen und
Bedingungen unterliegen dem japanischen Recht,
ungeachtet (i) seiner Bestimmungen bezüglich der Kollision
von Gesetzen und (ii) des ausdrücklich ausgeschlossenen
UN-Kaufrechts (United Nations Convention for Contracts for
the International Sale of Goods); sollte in dem Land, in dem
Sie die Daten erhalten, das japanische Recht in Bezug auf die
vorliegende Vereinbarung nicht anwendbar sein, unterliegt
die vorliegende Vereinbarung dem Recht des Landes, in
dem Sie die Daten erhalten. Sie stimmen zu, sich der
Rechtssprechung der japanischen Gerichte in Bezug auf
sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Klagen, die sich
aus oder in Verbindung mit den Ihnen gemäß der
vorliegenden Vereinbarung zur Verfügung gestellten Daten
ergeben, zu unterwerfen.

Staatliche Endbenutzer. Falls die von NAVTEQ gelieferten
Daten durch oder im Namen von der Regierung der
Vereinigten Staaten oder eines anderen Rechtsträgers
erstanden werden, der ähnliche Rechte beansprucht, wie
sie üblicherweise durch die Regierung der Vereinigten
Staaten beansprucht werden, so sind die Daten ein
»kommerzieller Gegenstand«, wie dieser Begriff in 48 C.F.R.
(»FAR«) 2.101 definiert ist, sie sind gemäß der
Endbenutzerlizenzvereinbarung lizenziert, unter der die
Daten bereitgestellt wurden, und jede Kopie der
gelieferten oder anderweitig bereitgestellten Daten muss
mit dem folgenden Nutzungshinweis gekennzeichnet und
gegebenenfalls ausgestattet sein und im Einklang mit
diesem Hinweis behandelt werden:

Falls der vertragsschließende Beamte, die Bundes-
regierungsbehörde oder der Bundesbeamte sich weigert,
die hier angegebene Legende zu verwenden, muss der
vertragsschließende Beamte, die Bundesregierungs-
behörde oder der Bundesbeamte NAVTEQ benachrichtigen,
bevor weitere oder andere Rechte an den Daten
beansprucht werden.

Nutzungshinweis

Anbieter (Hersteller/Zulieferer) Name:

NAVTEQ

Anbieter (Hersteller/Zulieferer)

Adresse:

425 West Randolph Street, Chicago, Illinois 60606

Diese Daten sind ein kommerzieller Gegenstand nach

der Definition in FAR 2.101 und unterliegen der

Endbenutzerlizenzvereinbarung nach der diese Daten

bereitgestellt worden sind.

© 2011 NAVTEQ - Alle Rechte vorbehalten

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