Nikon COOLPIX-900 Benutzerhandbuch

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Weitere Vorsichtsmaßnahmen

Hinweis bezüglich des Verbotes der Herstel-
lung von Kopien oder Vervielfältigungen

Wir weisen darauf hin, daß allein der Besitz von Material, das
mittels einer Digitalkamera hergestellt oder vervielfältigt wurde,
per Gesetz strafbar sein kann.

• Gegenstände, die per Gesetz weder kopiert noch reprodu-

ziert werden dürfen.
Das Kopieren oder Reproduzieren von Geldscheinen, Mün-
zen, Wertpapieren und staatlicher oder lokaler Schatzbriefen,
auch wenn solche Kopien oder Reproduktion den Vermerk
„Muster“ tragen, ist untersagt.

Das Kopieren oder Reproduzieren von Geldscheinen,
Münzen oder Wertpapieren, die im Ausland im Umlauf sind,
ist verboten.

Das Kopieren oder Reproduzieren von unbenutzten
Briefmarken oder staatlichen Postkarten ist ohne staatliche
Genehmigung verboten.

Das Kopieren oder Reproduzieren von
Wechselsteuermarken, die vom Staat herausgegeben
wurden, ist verboten.

• Bestimmungen bei bestimmten Kopien und Reproduktionen

Die Regierung hat Gesetze erlassen, die das Kopieren oder
Reproduzieren von Dokumenten, die von privaten Organisa-
tionen hergestellt (Aktien, Geldnoten, Schecks, Wert-
gutscheinen, etc.), Fahrausweise oder Coupons untersagen -
außer es wurde ein Minimum an solchen Kopien für geschäft-
liche Zwecke aufgelegt. Außerdem ist das Kopieren oder
Reproduzieren von behördlich ausgestellten Ausweisen
verboten. Das gilt auch für Lizenzen, die durch öffentliche
oder private Institutionen erteilt worden sind, wie Personal-
ausweise und Pässe aber auch Essensgutscheine.

• Urheberrechte

Das Kopieren oder Reproduzieren von urheberrechtlich
geschütztem Material wie z. B. Bücher, Musik, Bilder, Holz-
drucke, Karten, Zeichnungen, Filme und Fotografien ist
verboten, solange es sich nicht um ausschließlich um Kopien
für den privaten Gebrauch oder für nicht kommerzielle
Zwecke handelt.

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