Warnung – Sony NAS-SC500PK Benutzerhandbuch

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NAS-SC500PK.DE.4-114-863-31(1)



DE

WARNUNG

Um die Gefahr eines

Brands oder elektrischen

Schlags zu reduzieren,

darf dieses Gerät weder

Regen noch Feuchtigkeit

ausgesetzt werden.

Um die Brandgefahr zu reduzieren,

decken Sie die Ventilationsöffnungen

des Gerätes nicht mit Zeitungen,

Tischdecken, Vorhängen usw. ab.

Stellen Sie auch keine brennenden

Kerzen oder sonstigen offenen

Flammen auf das Gerät.

Um die Brand- oder

Stromschlaggefahr zu reduzieren,

setzen Sie das Gerät keinem Tropf-

oder Spritzwasser aus und stellen

Sie keine mit Flüssigkeiten gefüllten

Gegenstände, wie z. B. Vasen, auf

das Gerät.

Schließen Sie das Gerät an eine leicht

zugängliche Netzsteckdose an, da

mit dem Netzstecker das Gerät vom

Netzstrom getrennt wird. Falls Sie

eine Unregelmäßigkeit am Gerät

feststellen, ziehen Sie den Netzstecker

sofort von der Netzsteckdose ab.

Stellen Sie das Gerät nicht in

einem engen Raum, wie z.B. einem

Bücherregal oder Einbauschrank auf.

Schützen Sie Batterien bzw. Geräte

mit Batterien darin vor übermäßiger

Hitze, wie z. B. direktem

Sonnenlicht, Feuer o. Ä.

Das Gerät bleibt auch in

ausgeschaltetem Zustand mit dem

Stromnetz verbunden, solange das

Netzkabel mit der Netzsteckdose

verbunden ist.

Ein zu großer Schalldruck von

Ohrhörern oder Kopfhörern kann zu

Hörverlusten führen.

VORSICHT

Die Verwendung optischer

Instrumente zusammen mit diesem

Produkt stellt ein Gesundheitsrisiko

für die Augen dar.

Bei diesem Gerät handelt es sich um

ein Laser-Produkt der Klasse 1.

Diese Markierung befindet sich

außen an der Geräterückwand des

NAS-S500HDE.

Hinweis für Kunden:

Folgende Informationen

beziehen sich

ausschließlich auf Geräte,

die in Ländern verkauft

werden, in denen EU-

Richtlinien gelten.

Der Hersteller dieses Produkts ist

Sony Corporation, 1-7-1 Konan,

Minato-ku, Tokio, 108-0075 Japan.

Autorisierter Vertreter für EMV

und Produktsicherheit ist die Sony

Deutschland GmbH, Hedelfinger

Straße 61, 70327 Stuttgart,

Deutschland.

Für Fragen im Zusammenhang

mit Kundendienst oder Garantie

wenden Sie sich bitte an die in den

separaten Kundendienst- oder

Garantieunterlagen genannten

Adressen.

Audioanlage für drahtloses

Netzwerk NAS-C5E

Wireless-Adapter UWA-NA1

Wireless-Station WAP-NA1

Die Audioanlage für drahtloses

Netzwerk NAS-C5E, der Wireless-

Adapter UWA-NA1 und die

Wireless-Station WAP-NA1 können

in den folgenden Ländern verwendet

werden:

AT, BE, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GB,

GR, IT, NL, NO, PL, PT, SE

Hiermit erklärt Sony Corporation,

dass sich die Audioanlage für

drahtloses Netzwerk NAS-C5E, der

Wireless-Adapter UWA-NA1 und

die Wireless-Station WAP-NA1

in Übereinstimmung mit den

grundlegenden Anforderungen

und den übrigen einschlägigen

Bestimmungen der Richtlinie

1999/5/EG befinden. Weitere

Informationen erhältlich unter:

http://www.compliance.sony.de/

Nur Wireless-Station WAP-

NA1

Dieses Produkt darf ausschließlich

innerhalb von Gebäuden verwendet

werden. Zum Schutz vor einem

elektrischen Schlag bei einem

Gewitter muss sich das Netzwerk, an

das dieses Gerät angeschlossen ist,

ganz im Gebäude befinden und darf

auf keinen Fall ins Freie erweitert

werden.

Hinweis zur Verwendung

des Geräts in den

folgenden Ländern:

Frankreich

Die WLAN-Funktionen der

Audioanlage für drahtloses Netzwerk

NAS-C5E, des Wireless-Adapters

UWA-NA1 und der Wireless-Station

WAP-NA1 darf ausschließlich

innerhalb von Gebäuden verwendet

werden.

Die Verwendung der WLAN-

Funktionen der Audioanlage für

drahtloses Netzwerk NAS-C5E, des

Wireless-Adapters UWA-NA1 und

der Wireless-Station WAP-NA1

im Freien ist auf französischem

Gebiet verboten. Deaktivieren Sie

unbedingt die WLAN-Funktionen

der Audioanlage für drahtloses

Netzwerk NAS-C5E, des Wireless-

Adapters UWA-NA1 und der

Wireless-Station WAP-NA1,

bevor Sie die Geräte im Freien

verwenden. (ART-Entscheidung

2002-1009, abgeändert durch ART-

Entscheidung 03-908, im Hinblick

auf die Nutzungseinschränkung von

Funkfrequenzen).

Italien

Die Nutzung von RLANs ist

folgendermaßen geregelt:
 die private Nutzung durch die

gesetzliche Verordnung vom

01.08.2003, Nr. 259 („Vorschrift zur

elektronischen Kommunikation“).

Im Einzelnen enthält Artikel 104

die Bestimmungen, wann eine

vorherige allgemeine Autorisierung

einzuholen ist, und Art. 105, wann

eine freie Nutzung zulässig ist;

 die öffentliche Bereitstellung

des RLAN-Zugriffs für

Telekommunikationsnetzwerke

und -dienste durch die

Ministerialverordnung vom

28.05.2003, wie ergänzt,

und Artikel 25 (allgemeine

Autorisierung für elektronische

Kommunikationsnetzwerke

und -dienste) der Vorschrift zur

elektronischen Kommunikation.

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