Endbenutzerlizenzvertrag, Ag auf seite 24, Endbenutzerlizen- zvertrag – Sony MRW62E-T2 Benutzerhandbuch

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Endbenutzerlizen-
zvertrag

WICHTIGER HINWEIS

Der folgende
ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG gilt
für die Drive Letter Recognition Software
von Sony. Bitte lesen Sie den folgenden
ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG
durch, bevor Sie diese Software installieren.
Durch die Installation der Drive Letter
Recognition Software erklären Sie sich mit
dem ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG
einverstanden.

ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen
Ihnen (nachfolgend Benutzer genannt) und
der Sony Corporation (nachfolgend Sony
genannt) und betrifft die Befugnis zur
Benutzung der Software (nachfolgend
PROGRAMM genannt). Indem Sie das
PROGRAMM benutzen, erklären Sie sich
mit dem Zustandekommen dieses
Endbenutzerlizenzvertrags zwischen Ihnen
(dem Benutzer) und Sony einverstanden und
akzeptieren die Bestimmungen des Vertrags.

1. Das Urheberrecht und alle weiteren

Rechte hinsichtlich des
PROGRAMMS und der mit dem
PROGRAMM gelieferten
Dokumentation besitzt Sony oder die
ursprünglich berechtigte Person oder
Organisation (nachfolgend als die
ursprünglich berechtigte Person
bezeichnet), die Sony das Recht zur
Nutzung des PROGRAMMS gewährt.
Dem Benutzer werden keine anderen
als die in diesem Vertrag ausdrücklich
erwähnten Rechte zugestanden.

2. Sony gewährt dem Benutzer das nicht

ausschließliche, unteilbare und nicht
übertragbare Recht zur Nutzung des
PROGRAMMS zum Zweck der
Verwendung des universellen Lese-/
Schreibgeräts für Speicherkarten von
Sony, für das das PROGRAMM
gedacht ist.

3. Ohne vorherige schriftliche

Genehmigung von Sony darf der
Benutzer das oben beschriebene
Nutzungsrecht weder einem Dritten
übertragen, noch einem Dritten die
Nutzung des PROGRAMMS
gestatten.

4. Der Benutzer darf das PROGRAMM

und die mit dem PROGRAMM
gelieferte Dokumentation nicht aus
dem Land, in dem er das
PROGRAMM installiert hat, in ein
anderes Land exportieren oder
transportieren.

5. Der Benutzer darf das PROGRAMM

weder ganz noch auszugsweise (i)
aktualisieren, erweitern oder
modifizieren bzw. (ii) dekompilieren
oder de-assemblieren.

6. DAS PROGRAMM WIRD „WIE

GESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER
IMPLIZITE
GEWÄHRLEISTUNGEN,
DARUNTER AUCH
GEWÄHRLEISTUNGEN
HINSICHTLICH
HANDELSÜBLICHER QUALITÄT
SOWIE EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK BZW.
FREIHEIT VON MÄNGELN
IRGENDWELCHER ART,
VERKAUFT.

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