Gesetzliche vorschriften – Panasonic UF580 Benutzerhandbuch

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Gesetzliche Vorschriften

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Für Benutzer in Deutschland:
Arbeitsplatzbezogener Geräuschemissionswert nach 3. GSGV, 18.01.1991:
Der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB(A) oder weniger gemäß ISO 7779.

Für Benutzer in Neuseeland:
Unterschiedliche Eigenschaften des Geräts an der Gegenseite und/oder Schwankungen im
Leitungszustand können bewirken, dass es nicht immer möglich ist, mit den höheren Geschwindigkeiten zu
kommunizieren, für die dieses Gerät konstruiert ist. Weder die Telecom noch Panasonic New Zealand
können in dieser Situation eine Verantwortung übernehmen.

WICHTIGER HINWEIS
Bei Stromausfall kann dieses Gerät keine Anrufe entgegennehmen. Sorgen Sie dafür, dass ein separates
Telefon, dass nicht über die lokale Stromversorgung versorgt wird, für Notfälle zur Verfügung steht. Dieses
Gerät darf unter keinen Umständen verwendet werden, wenn es sich für andere Kunden des
Telefonanbieters als Ärgernis erweist. Dieses Gerät darf nicht so eingestellt werden, dass es den Notdienst
des Telefonanbieters automatisch anruft. Nicht alle Telefone reagieren auf einen ankommenden Signalton,
wenn sie an der Buchse der Nebenstelle angeschlossen sind.

Für europäische Länder

Als ein

E

NERGY

S

TAR

®

Partner hat Panasonic unter Beweis gestellt, dass dieses

Produkt die

E

NERGY

S

TAR

®

Richtlinien in Bezug auf Energieeffizienz erfüllt.

Dieses freiwillige Programm spezifiziert verschiedene Energieverbrauchs- und
Anwendungsstandards. Dieses Produkt senkt die Leistungsaufnahme automatisch
nach einer spezifizierten Zeit in der das Gerät nicht benutzt wurde. Die Verwendung

von

E

NERGY

S

TAR

®

Produkten reduziert den Energieverbrauch und schützt die

Umwelt.
Die Einstellungen können in Abhängigkeit der jeweiligen Büroanforderungen
vorgenommen werden.
Bitte kontaktieren Sie Ihren autorisierten Panasonic Fachhändler für weitere
Informationen.

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