Vereinbarungen für den endverbraucher – Panasonic SVAS10 Benutzerhandbuch

Seite 83

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Vor dem Öffnen der CD-ROM, lesen Sie bitte folgendes.

Vereinbarungen für den Endverbraucher

Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für
die Software erteilt, welche in dieser
Vereinbarung für den Endverbraucher
(“Vereinbarung”) definiert wird, unter der
Bedingung, dass die Vereinbarungen und
Konditionen dieser Vereinbarung akzeptiert
werden. Wenn der Lizenznehmer nicht die
Bedingungen und Konditionen dieser
Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
Software sofort der Matsushita Electric
Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”), dem
Großhändler oder Ihrem Einzelhändler
zurück.

Artikel 1 Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die
Software zu verwenden, einschließlich der
Informationen und Beschreibungen auf der
CD-ROM, der Bedienungsanleitung und
aller mitgelieferten Medien (zusammen
“Software”), aber alle anwendbaren Rechte
auf Patente, Warenzeichen,
Handelszeichen und Produktgeheimnisse
der Software werden nicht auf den
Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2 Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf die Software nicht
verwenden, kopieren oder Übertragen, oder
darf Dritten die Verwendung, Kopie,
Veränderung oder Übertragung dieser

Software nicht ermöglichen, weder
entgeldlich noch unentgeldlich, außer im
Rahmen der ausdrücklichen Bestimmungen
dieser Vereinbarung.

Artikel 3 Einschränkungen der Soft-

warevervielfältigung

Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie
dieser Software, komplett oder
auszugsweise, nur zum Zwecke der
Datensicherung erstellen.

Artikel 4 Computer

Dieses Programm darf nur für einen
Computer verwendet werden, es darf nicht
für mehr als einen Computer verwendet
werden.

Artikel 5 Reverse Engineering,

Dekompilation und
Zerlegung

Der Lizenznehmer darf die Software nicht
analysieren, dekompilieren oder zerlegen,
bis auf die im Heimatland des
Lizenznehmers geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Matsushita, oder seine
Händler sind nicht für Defekte der Software
oder Schäden des Lizenznehmers haftbar
zu machen, welche aus dem Reverse
Engineering, der Dekompilation, oder der
Zerlegung der Software erwachsen.

Artikel 6 Entschädigungen

Die Software wird “WIE SIE IST” ohne
jegliche Garantie ausgeliefert, weder
ausdrücklich noch indirekt, einschließlich,
aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße,
Marktfähigkeit und/oder Eignung für
bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert
auch nicht die Fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion der Software.
Matsushita oder seine Händler sind nicht
haftbar für Schäden des Lizenznehmers
welche aus der Verwendung der Software
erwachsen.

Artikel 7 Exportkontrolle

Der Lizenznehmer willigt ein, die Software
nicht in irgendeiner Form ohne eine
Exportlizenz, unter den Bestimmungen des
Landes in welchen der Lizenznehmer
ansitzt, zu Exportieren oder Re-Exportieren.

Artikel 8 Ende der Lizenz

Die Rechte des Lizenznehmers enden
automatisch, wenn der Lizenznehmer
gegen eine in den Vereinbarungen
bestimmte Klausel oder Kondition verstößt.
In diesem Fall muss der Lizenznehmer die
Software und anhängige Dokumentation mit
samt aller Kopien auf eigene Kosten
zerstören.

AS10GER.book 83 ページ 2003年9月1日 月曜日 午後12時14分

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