Lizenzvereinbarung für endverbraucher – Panasonic SDRS10 Benutzerhandbuch

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Verwendung mit einem Computer

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VQT1E02

Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-
Verpackung öffnen.

Lizenzvereinbarung für Endverbraucher

Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den Endverbraucher (“Vereinbarung”) akzeptiert werden.
Wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
Software sofort der Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”) oder Ihrem Händler von
welchem Sie es gekauft haben zurück.

Artikel 1 Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen auf
der CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen “Software”),
aber alle anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2 Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden,
kopieren, verändern, übertragen oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich die Verwendung, Kopie
oder Veränderung der Software gestatten.

Artikel 3 Einschränkung des Kopierens der Software

Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.

Artikel 4 Computer

Dieses Programm darf nur für einen Computer verwendet werden, es darf nicht für mehr als einen
Computer verwendet werden.

Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Deassemblierung

Der Lizenznehmer darf die Software nicht analysieren, dekompilieren oder deassemblieren, es
gelten jedoch die im Heimatland des Lizenznehmers geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Matsushita, oder deren Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für Defekte dieser Software
oder für Schäden welche dem Lizenznehmer aufgrund des Analysierens, Dekompilierens oder
Deassemblierens dieser Software entstehen.

Artikel 6 Entschädigungen

Die Software wird “WIE SIE IST” ohne jegliche Garantie ausgeliefert, weder ausdrücklich noch
indirekt, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/oder Eignung
für bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert auch nicht die Fehlerfreie oder ununterbrochene
Funktion der Software. Matsushita oder ihre Händler sind nicht haftbar für Schäden des
Lizenznehmers welche aus der Verwendung der Software erwachsen.

Artikel 7 Exportkontrolle

Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz, unter
den Bestimmungen des Landes in welchen der Lizenznehmer ansitzt, zu exportieren oder
rückexportieren.

Artikel 8 Ende der Lizenz

Die Rechte des Lizenznehmers enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine in den
Vereinbarungen bestimmte Klausel oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss der Lizenznehmer
die Software und anhängige Dokumentation mit samt aller Kopien auf eigene Kosten zerstören.

SDR-S10_ger.book 80 ページ 2007年2月19日 月曜日 午後4時32分

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